Inhaltsbereich

 

Wirtschaftlicher Schaden: Vorbeugende Maßnahmen zur Schadenvermeidung

Nachdem in der Vergangenheit die Schäden überwiegend politische Ursachen wie Devisenmangel und Zahlungsverbote hatten, überwiegen in den letzten Jahren deutlich die wirtschaftlichen Schäden. Augenblicklich liegt ihr Anteil bei 91,6 % (Stand 2010).

Im Vergleich zum politischen Schaden bedürfen wirtschaftliche Schäden eines höheren Nachweisaufwandes für den Garantienehmer. Vor diesem Hintergrund sollten Sie schon bei Vertragsschluss dafür sorgen, potentielle Einwände des Auslandsschuldners gegen die zu entschädigende Forderung zu minimieren. Dieses Ziel kann vor allem durch eine überlegte und differenzierte Vertragsgestaltung, verbunden mit einer umfassenden Dokumentation der Vertragsabwicklung erreicht werden. So lassen sich die Einzelheiten von Kauf- und Lieferverträgen zum Vorteil des Lieferanten gestalten. Im Vorfeld getroffene Frist- und Abnahmevereinbarungen vermeiden aufwändige Diskussionen mit dem Käufer und sichern den Anspruch auf zügige Entschädigung, falls es doch zum Zahlungsausfall kommt. Anhand von Unterlagen und Protokollen lassen sich nicht nur Rechtsbeständigkeitsfragen klären, sondern auch unberechtigte Einwendungen des Käufers stichhaltig entkräften.

Von Seiten des Bundes besteht die Bereitschaft, Exporteure nach Möglichkeit zu unterstützen. Insbesondere können Informationen zu einzelnen Ländern, ggf. auch zu einzelnen Auftragnehmern, zur Verfügung gestellt werden.

Wichtige Hinweise zum Vorschadenmanagement und Antworten auf häufig zum Entschädigungsverfahren gestellte Fragen finden Sie hier.

nach oben


 

Fußzeile