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Regress im wirtschaftlichen Schaden
Mit Auszahlung der Entschädigung geht die Forderung des Exporteurs in Höhe des entschädigten Anteils auf den Bund über. Der Exporteur ist gleichwohl weiterhin verpflichtet, im Verhältnis zum Schuldner die Rechtsverfolgung fortzuführen. Nach vorheriger Zustimmung beteiligt sich der Bund bedingungsgemäß auch an den durch die Rechtsverfolgung verursachten Kosten. Die notwendigen konkreten Maßnahmen werden in Absprache mit den zuständigen Mitarbeitern möglichst zeitnah abgestimmt, um die Interessen des Exporteurs und des Bundes bestmöglich zu unterstützen und zu wahren. In diesem Zusammenhang wird die spezifische Situation des Einzelfalls - insbesondere die wirtschaftliche Lage des ausländischen Kunden sowie länderspezifische Besonderheiten - selbstverständlich berücksichtigt. Bei der Auswahl der mit der Rechtsverfolgung zu beauftragenden Institutionen stehen die Mitarbeiter von Euler Hermes unterstützend zur Seite.
Ansprechpartner für Fragen zum Regress ist Joachim Bödeker, Tel.: (040) 8834 - 9155.

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