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Inhaltsbereich
Projektinformationen
Veröffentlichung von Projektinformationen
Das Angebot, sich über durch Hermesdeckungen geförderte Projekte zu informieren, ist in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut worden. Auf den folgenden Seiten finden Sie zum einen die nach den OECD-Umweltleitlinien verbindliche Veröffentlichung besonders umweltrelevanter Projekte vor endgültiger Entscheidung. Die Bundesregierung geht jedoch weit über die OECD-Vorgaben hinaus: zusätzliche Informationsforen wie etwa die Projektliste der endgültig angenommenen Geschäfte mit Auftragswerten über 15 Mio. EUR oder detaillierte Angaben zu allen abgesicherten Kategorie A und B-Projekten, die der OECD jährlich gemeldet wurden, sorgen für eine transparente Entscheidungspraxis im Rahmen der Exportkreditgarantien.
Juni 2011: Deals
of the Year – Projektdarstellungen
Exportkreditgarantien mit 9 Auszeichnungen erneut erfolgreich
Einzelprojekte
Für besonders interessante Projekte hat der Interministerielle Ausschuss vorgesehen, von Fall zu Fall weitergehende Informationen zu veröffentlichen. Diese Projekte werden in einer ausführlichen Projektbeschreibung detaillierter dargestellt.
Kategorie A-Projekte vor Deckungszusage
Bei Projekten der Umweltkategorie A, also bei besonders umweltrelevanten Geschäften, ist das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit naturgemäß besonders hoch. Bei diesen A-Projekten sollen die relevanten Umweltinformationen bereits spätestens 30 Tage vor einer endgültigen Entscheidung über die Gewährung einer Exportkreditgarantie veröffentlicht werden.
Reporting an die OECD
Die endgültig angenommenen Projekte der Umweltkategorien A und B werden im Rahmen des Reportings an die OECD gemeldet.
Endgültig angenommene Projekte
Für Projekte ab einem Auftragswert von EUR 15 Mio. werden nach endgültiger Annahme die wesentlichen Projektdaten veröffentlicht. Diese Informationen werden jeweils zum Monatsanfang aktualisiert.
Archiv
Projektdaten für weiter zurückliegende Zeiträume finden Sie hier.
Zustimmung des Deckungsnehmers
Für die Veröffentlichung der Informationen werden die einschlägigen straf- und verwaltungsrechtlichen Vorschriften beachtet, die eine vorherige Einwilligung des Deckungsnehmers zur Veröffentlichung seiner Daten voraussetzen.

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