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Exportgeschäfte absichern als Bank
Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm
AKTUELL: März 2011
Für die Jahre 2011 und 2012 stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Bankengruppe) im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie für die deutsche Exportwirtschaft ein Programm zur langfristigen Refinanzierung zur Verfügung, wenn Geschäfte neben Finanzkrediten oder Airbusgarantien zusätzlich eine Verbriefungsgarantie der Bundes erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der
Internetseite
der KfW.
Kurzbeschreibung
Mit einer Verbriefungsgarantie des Bundes können Banken am Refinanzierungsprogramm der staatlichen KfW-Bankengruppe teilnehmen und laufzeitkongruente langfristige Refinanzierungen für Finanzkredite und Airbusgarantien erhalten.
Damit steht der deutschen Exportwirtschaft bis Ende 2012 weiterhin ein staatliches Refinanzierungsinstrument zur Verfügung. Es leistet einen Beitrag zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für deutsche Exporteure im internationalen Vergleich.
Zielgruppe
- als Deckungsnehmer
- Deutsche Kreditinstitute
- In Deutschland ansässige Zweigniederlassungen ausländischer Banken
- Ausländische Banken (unter bestimmten Voraussetzungen)
- als Begünstigter (Refinanzier)
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die gleichzeitig die Refinanzierung der Darlehen vornimmt
Zahlungsziel der abgesicherten Geschäfte
Abhängig von der zugrunde liegenden Finanzkreditdeckung oder Airbusgarantie (mittel-/langfristig), jedoch ist eine Mindestkreditlaufzeit von 3 Jahren erforderlich.
Besonderheiten
- Der Antrag auf Ausstellung einer Verbriefungsgarantie wird zusätzlich zu einer Finanzkreditdeckung oder Airbusgarantie gestellt. Daneben schließen Deckungsnehmer, KfW und Bund einen separaten Garantiebereitstellungsvertrag für jede Refinanzierung.
- Der Abschluss des Kreditvertrages darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
- Aus Sicht des Refinanzierers handelt es sich bei der Verbriefungsgarantie um eine selbständige, abstrakte, unbedingte und unwiderrufliche 100%-Garantie auf erstes Anfordern; zwischen dem Bund und der finanzierenden Bank gelten die Konditionen der Finanzkreditdeckung bzw. der Airbusgarantie unverändert fort.
- Abtretungen der Exportkreditforderungen werden in der Regel nicht erforderlich.
- Die Ausgestaltung des Programms sieht die Einhaltung von Mindestzinsvereinbarungen vor, damit die Anforderungen der EU-Kommission zu den Wettbewerbskriterien erfüllt werden. Eine Zinsverbilligung, Subventionierung oder Beihilfe ist mit dem Programm nicht verbunden.
- Gesamtvolumen des Programms: EUR 1,5 Mrd. p.a.
- Zulässige Vertragswährungen: Euro (EUR), US-Dollar (USD), Schweizer Franken (CHF), Japanischer Yen (JPY), Australischer Dollar (AUD), Britisches Pfund (GBP), Dänische Krone (DKK), Kanadischer Dollar (CAD), Neuseeland-Dollar (NZD), Schwedische Krone (SEK), Isländische Krone (ISK).
- Voraussetzung für zu refinanzierendes Geschäft ist die vollständige Auszahlung des Kredits. Tranchenweise Auszahlungen sind nur nach Abstimmung mit der KfW möglich.
- Es handelt sich um Exportkredite für Geschäfte mit Sitz der Endkreditnehmern außerhalb der EU
- Die Förderungswürdigkeit im Rahmen des Programms wird i.d.R. nach Erteilung der Grundsatzzusage und anschließender Konditionenindikation der KfW vom Bund geprüft und bestätigt
- Das Programm ist zunächst bis zum 31.12.2012 befristet.
Prämie
- Für die Finanzkreditdeckung/Airbusgarantie und die Verbriefungsgarantie sind die üblichen Hermesprämien zu zahlen. Abweichend davon wird im Falle einer Airbusgarantie nur die halbe Prämie für die Verbriefungsgarantie erhoben.
- Für die Bereitstellung von Refinanzierungsmittel erhebt die KfW einen Spread („KfW-Marge“) sowie Gebühren.
Selbstbeteilung
Keine für den Begünstigten (Refinanzierer)
Beratung
Andreas Gehring: +49 (0) 40 / 88 34 - 92 97
Gertrud Jacobshagen: +49 (0) 40 / 88 34 - 91 62
E-Mail: info(at)exportkreditgarantien.de
Weiterführende Informationen
Nähere Details zur Ausgestaltung des KfW-Programms, insbesondere
wie es wirkungsvoll zur Verbesserung der Refinanzierungsmöglichkeiten
eingesetzt werden kann, finden Sie auf der
Internetseite
der KfW.
Downloads
Antrag auf Übernahme einer Verbriefungsgarantie KfW-Programm
Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite (73,5 KB)
Antrag
auf Übernahme einer Verbriefungsgarantie KfW-Programm Refinanzierung
bundesgedeckter Exportkredite (223 KB)

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