Inhaltsbereich

 

Exportgeschäfte absichern als Bank

Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm


AKTUELL: 15. März 2010

Die EU-Kommission hat der Verlängerung des Programms bis 31.12.2010 zugestimmt. Darüber hinaus wurden folgende Programmparameter angepasst:

  • Flexiblere Auszahlungsmodalitäten: Es sind nun Auszahlungen in mehreren Tranchen in Abhängigkeit des Projektfortschritts möglich.
  • Ausweitung der zulässigen Währungen: Zulässig sind alle Währungen, für die der Bund eine Garantie stellt und für die die KfW eine Refinanzierung darstellen kann.
  • Begrenzung der Bearbeitungsgebühren: Die zu entrichtenden Bearbeitungsgebühren werden auf einen Maximalbetrag pro Einzelrefinanzierung begrenzt.
  • Gesamtvolumen des Programms zunächst: EUR 1,5 Mrd., wobei das auf einen Exporteur entfallende Kreditvolumen maximal EUR 750 Mio. ausmachen darf (kann im Einzelfall überschritten werden).

Weitere Informationen finden Sie auf der externer LinkInternetseite der KfW sowie in der externer LinkPressemeldung des BMWi vom 10. März.

Kurzbeschreibung

Mit einer Verbriefungsgarantie des Bundes können Banken am Refinanzierungsprogramm der KfW teilnehmen und insbesondere die langfristige Refinanzierung von bundesgedeckten Exportkrediten erleichtern. Hierzu veräußern Banken ihre gedeckten Forderungen (Bestandsgeschäft oder Neugeschäft) an die KfW und stellen die so frei gewordenen Mittel für die Finanzierung von neuen bundesgedeckten Geschäften zur Verfügung.

Zielgruppe

  • als Deckungsnehmer / Veräußerer der bundesgedeckten Forderungen
    • Deutsche Kreditinstitute
    • In Deutschland ansässige Zweigniederlassungen ausländischer Banken
    • Ausländische Banken (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • als Begünstigter (Refinanzier)
    • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die gleichzeitig die Refinanzierung der Darlehen vornimmt

Zahlungsziel der abgesicherten Geschäfte

Abhängig von der zugrunde liegenden Finanzkreditdeckung oder Airbusgarantie (mittel-/langfristig), jedoch ist mindestens eine Restkreditlaufzeit von 3 Jahren erforderlich.

Besonderheiten

Der Antrag auf Ausstellung einer Verbriefungsgarantie wird zusätzlich zu einer Finanzkreditdeckung oder Airbusgarantie gestellt. Dieses ist zum einen für Bestandsgeschäft, das innerhalb von 12 Monaten nach Refinanzierung durch die KfW mit förderungswürdigem, bundesgedecktem Folgegeschäft unterlegt wird, und zum anderen für ausgezahltes Neugeschäft möglich. Daneben schließen Deckungsnehmer, KfW und Bund einen separaten Garantiebereitstellungsvertrag für jede Refinanzierung bundesgedeckter Forderungen.

Aus Sicht des Refinanzierers handelt es sich bei der Verbriefungsgarantie um eine selbständige, abstrakte, unbedingte und unwiderrufliche 100%-Garantie auf erstes Anfordern; zwischen dem Bund und der finanzierenden Bank gelten die Konditionen der Finanzkreditdeckung bzw. der Airbusgarantie fort. Ziel ist somit die Herstellung der Kapitalmarktfähigkeit.

  • Gesamtvolumen des Programms zunächst: EUR 1,5 Mrd., wobei das auf einen Exporteur entfallende Kreditvolumen maximal EUR 750 Mio. ausmachen darf (kann im Einzelfall überschritten werden).
  • Zulässiges Kreditvolumen pro Einzeltransaktion: EUR 250 Mio. (kann im Einzelfall überschritten werden)
  • Zulässige Vertragswährungen: Euro (EUR), US-Dollar (USD), Schweizer Franken (CHF), Japanischer Yen (JPY), Australischer Dollar (AUD), Britisches Pfund (GBP), Dänische Krone (DKK), Kanadischer Dollar (CAD), Neuseeland-Dollar (NZD), Schwedische Krone (SEK), Isländische Krone (ISK).
  • Voraussetzung für zu refinanzierendes Bestands- und Neugeschäft ist die vollständige Auszahlung des Kredits bei Verkauf. Tranchenweise Auszahlungen sind nach Abstimmung mit der KfW möglich.
  • Es handelt sich um Exportkredite für Geschäfte außerhalb der EU
  • Förderungswürdigkeit im Rahmen des Programms wird auf Antrag vom Bund geprüft und bestätigt
  • Die Genehmigung der EU galt zunächst für 6 Monate. Eine Verlängerung des Programms bis zum 31.12.2010 wurde genehmigt.

Prämie

  • Für die Finanzkreditdeckung/Airbusgarantie und die Verbriefungsgarantie sind die üblichen Hermesprämien zu zahlen. Abweichend davon wird im Falle einer Airbusgarantie nur die halbe Prämie für die Verbriefungsgarantie erhoben.
  • Für die Bereitstellung von Refinanzierungsmittel erhebt die KfW einen Spread („KfW-Marge“) sowie Gebühren.

Selbstbeteilung

Keine für den Begünstigten (Refinanzierer)

Beratung

Andreas Gehring: +49 (0) 40 / 88 34 - 92 97
Gertrud Jacobshagen: +49 (0) 40 / 88 34 - 91 62
Armin Knoop: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 84
E-Mail: info(at)exportkreditgarantien.de

Weiterführende Informationen

Nähere Details zur Ausgestaltung des KfW-Programms, insbesondere wie es wirkungsvoll zur Verbesserung der Refinanzierungsmöglichkeiten eingesetzt werden kann, finden Sie auf der externer LinkInternetseite der KfW.

Downloads

Antragsformular Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsmodell (21 KB)
Antragsformular Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsmodell (81 KB)

nach oben


 

Fußzeile