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Stand: 22.12.2011 weiterempfehlen | drucken

Exportgeschäfte absichern als Bank

Revolvierende Finanzkreditdeckung

Kurzbeschreibung

Die Revolvierende Finanzkreditdeckung ermöglicht Banken die Absicherung von Darlehensforderungen, die aus der Finanzierung von regelmäßigen, kurzfristigen Exportgeschäften eines Exporteurs mit einem bestimmten ausländischen Abnehmer resultieren. Die Deckung hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch, sofern sie nicht durch rechtzeitige Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf beendet wird.

Zielgruppe

  • Deutsche Kreditinstitute
  • In Deutschland ansässige Zweigniederlassungen ausländischer Banken
  • Ausländische Banken (unter bestimmten Voraussetzungen)

Zahlungsziel der abgesicherten Geschäfte

Kurzfristig (bis zu 12 Monaten, im Ausnahmefall bis zu 24 Monaten)

Absicherbare Risiken

Die revolvierende Finanzkreditdeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall insbesondere aufgrund

  • der Insolvenz des Kreditnehmers
  • der Nichtzahlung innerhalb von 1 Monat nach Fälligkeit (protracted default)
  • staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
  • der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen

Besonderheiten

Eine Deckung von im Kreditvertrag vereinbarten Zinsen ist nur in Höhe von bis zu 8 % p.a. möglich.

Der Exporteur muss für die in die Deckung einbezogenen Geschäfte keinen separaten Antrag stellen und erhält hierfür auch keine eigene Hermesdeckung. Durch spezielle Regelungen ist aber sichergestellt, dass der Exporteur in vergleichbarer Weise wie unter einer Lieferantenkreditdeckung abgesichert ist.

Grundsätzlich sind alle Länder absicherbar. Eine Ausnahme bilden Exporte bis zwei Jahre in EU- und OECD-Kernländer (d.h. EU-Mitgliedsstaaten, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und USA); unter bestimmten Voraussetzungen und befristet bis Ende 2011 können jedoch auch die grundsätzlich marktfähigen Länder Bulgarien, Island, Lettland, Litauen und Rumänien absicherungsfähig sein. Weitere Informationen.

Prämie

  • Ein bestimmter Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes (ohne Zinsen) sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
  • Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich

Selbstbeteilung

5 % bei allen Risiken

Beratung

Gertrud Jacobshagen, Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 - 91 62
E-Mail: info(at)exportkreditgarantien.de

Downloads

Dynamisches Antragsformular für Banken (635 KB)

Produktinformation Revolvierende Finanzkreditdeckung (203 KB)

Versand- und Auszahlungsmeldung revolvierende Finanzkreditdeckung (12 KB)
Versand- und Auszahlungsmeldung revolvierende Finanzkreditdeckung (166 KB)

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