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Blick in die Praxis - Exportgeschäfte absichern mit Exportkreditgarantien.

Nehmen wir mal an, Sie wollen eine Warenlieferung oder eine Dienstleistung ins Ausland exportieren. Entweder als Produzent bzw. Erbringer der Leistung oder als Händler bzw. Absatzmittler. Falls der Abnehmer nicht per Vorkasse oder bar bei Abnahme bezahlt, räumen Sie ihm typischerweise ein Zahlungsziel ein. Mit der Gefahr, dass die Forderung nicht bezahlt wird.

Da gerade bei Exportgeschäften neben dem wirtschaftlichen Risiko auch noch politische Gründe zu einem Forderungsausfall führen können, ist hier eine Absicherung sinnvoll. Vor allem in den Märkten der Entwicklungs- und Schwellenländer.

Welche Art von Exportgeschäft planen Sie?

Handelt es sich um ein einmaliges Auslandsgeschäft? Oder führen Sie regelmäßig Auslandsgeschäfte durch? Mit einem Besteller oder mit mehreren Bestellern? In einem Land oder in mehreren Ländern?

Solche Fragen sind entscheidend dafür, welches Versicherungs-Produkt für Sie das richtige ist. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch oder in Ihrem Hause. Vereinbaren Sie dazu unter +49 (0) 40 / 88 34 - 90 00 Ihr kostenloses Beratungsgespräch.

Beispiel 1: Ein einmaliges Exportgeschäft absichern.

Für die Absicherung eines einmaligen Exportgeschäfts eignet sich bei einer Warenlieferung die Lieferantenkreditdeckung und im Falle von Diensleistungen die Leistungsdeckung. Mit diesen können Sie eine Forderung aus einem einzelnen Ausfuhrgeschäft absichern.

Damit sind Sie vor den häufigsten Gründen für einen Zahlungsausfall geschützt. Zum Beispiel die Nichtzahlung (Protracted Default) oder die Insolvenz des Bestellers, staatliche Maßnahmen und kriegerische Ereignisse, Beschlagnahme der Ware aufgrund politischer Umstände und einige mehr.

Im Antragsverfahren wird geprüft, ob Ihr konkret geplantes Exportgeschäft mit einer Hermesdeckung abgesichert werden kann. Die Entscheidung erfolgt auf Grund einer Prüfung von Geschäftsdaten sowie der Bonität des Bestellers. Je früher Sie den Schutz beantragen, desto besser. Ideal ist die Beantragung noch vor Abschluss des Ausfuhrvertrages. Anträge, die erst nach Beginn des Risikos eingereicht werden, können als verspätet zurückgewiesen werden.

Als Gegenleistung für den Schutz zahlen Sie eine einmalige Prämie, die einem bestimmten Prozentsatz des gedeckten Auftragswerts (ohne Zinsen) entspricht. Dazu kommen Bearbeitungsgebühren. Über ein Rechentool können Sie die voraussichtliche Prämie selbst berechnen.

Ihre Selbstbeteiligung im Schadenfall beträgt 5 % bei politischen Risiken, sowie im Regelfall 15 % bei wirtschaftlichen Risiken; befristet bis Ende 2010 kann die Selbstbeteiligung auf Antrag gegen Zahlung einer Zusatzprämie auf 5 % reduziert werden.

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Beispiel 2: Mehrere Exportgeschäfte mit mehreren Bestellern in mehreren Ländern absichern.

Wenn Sie pro Jahr mehrere Exportgeschäfte durchführen, werden Sie nach Möglichkeiten suchen, den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu reduzieren. So empfiehlt sich eine Revolvierende Lieferantenkreditdeckung, falls Sie einen Besteller mehrmals pro Jahr beliefern.

Wir wollen nun aber den Fall betrachten, dass es nicht nur einen, sondern mehrere Besteller gibt, die auch noch in verschiedenen Ländern ansässig sind. Für diesen Fall wurde die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG, bis 12 Monate Zahlungsziel) bzw. bei geringeren Exportumsätzen die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light, bis 4 Monate Zahlungsziel) entwickelt.

Statt für jedes einzelne Ihrer Exportgeschäfte eine Absicherung zu beantragen, erhalten Sie eine Pauschaldeckung für die Laufzeit von einem Jahr. Damit ist jedes einzelne Geschäft entsprechend dem Umfang aus Beispiel 1 gesichert.

Als Gegenleistung für diesen Schutz zahlen Sie einen individuellen Prozentsatz des monatlichen Umsatzes. Bearbeitungsgebühren fallen nicht an.

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Beispiel 3: Eigene Kreditlinie entlasten mit der Avalgarantie.

Bei manchen Exportgeschäften wird erwartet, dass Sie als Exporteur zur Absicherung Ihrer eigenen vertraglichen Verpflichtungen eine Garantie gegenüber dem ausländischen Besteller stellen. Eine solche Garantie kann auch widerrechtlich in Anspruch genommen werden. Durch die Vertragsgarantiedeckung können Sie sich vor damit verbundenen Verlustrisiken schützen.

Einen Schritt weiter geht die Avalgarantie, die eine Ergänzung zur Vertragsgarantiedeckung ist. Die Avalgarantie führt zu einer Entlastung Ihrer Kreditlinie, die eigene Liquidität verbessert sich.

Mit der Avalgarantie wird der Bank als Garantiestellerin im wesentlichen Umfang deren Regressrisiko auf den Exporteur abgenommen. Im Falle einer gezogenen Garantie erstattet der Bund der Garantiestellerin den gezogenen Garantiebetrag in Höhe der garantierten Quote (max. 80 %). Trotz Ziehung einer Garantie bleibt somit die Liquidität beim Exporteur weitgehend erhalten.

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Wir beraten gerne.

Gerne können Sie sich auch individuell beraten lassen, telefonisch oder in Ihrem Hause. Vereinbaren Sie bitte unter +49 (0) 40 / 88 34 - 90 00 Ihr kostenloses Beratungsgespräch.

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