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Inhaltsbereich
Exportgeschäfte absichern als Bank
Finanzkreditdeckung
Kurzbeschreibung
Die Finanzkreditdeckung ermöglicht es Banken, Darlehensforderungen abzusichern, die aus der Finanzierung eines deutschen Exportgeschäftes resultieren.
Zielgruppe
- Deutsche Kreditinstitute
- In Deutschland ansässige Zweigniederlassungen ausländischer Banken
- Ausländische Banken (unter bestimmten Voraussetzungen)
Zahlungsziel der abgesicherten Geschäfte
- Kurzfristig (bis zu 2 Jahren)
- Mittel-/langfristig (2 Jahre und mehr)
Absicherbare Risiken
Die Finanzkreditdeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall insbesondere aufgrund
- der Insolvenz des Darlehensnehmers
- der Nichtzahlung innerhalb von einem Monat nach Fälligkeit (protracted default)
- staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
- der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
Besonderheiten
Ohne weitere Zusatzprämie kann der Exporteur eine Lieferantenkreditdeckung abschließen, die insbesondere die Nichtauszahlungsrisiken aus dem Finanzkredit absichert.
Die Absicherung so genannter marktfähiger Risiken (alle EU- und Kernländer der OECD) ist befristet bis Ende 2010 möglich, wenn die Lieferungen bis einschließlich 30. Juni 2011 erfolgen.. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs: Lieferungen in EU- und OECD-Länder absichern.
Die Herstellung der Kapitalmarktfähigkeit zu Refinanzierungszwecken ist über eine zusätzliche Verbriefungsgarantie möglich. Alternativ kann eine zusätzliche Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm eingesetzt werden, um Liquidität durch Veräußerung bundesgedeckter Forderungen an die KfW zu generieren.
Prämie
- Einmalig ein bestimmter Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes (ohne Zinsen) sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
- Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich
Selbstbeteilung
5 % bei allen Risiken
Ergänzende Sicherung
Die Finanzkreditdeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch
- Verbriefungsgarantie (Lösung zur Refinanzierung am Kreditmarkt)
Beratung
Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 00
E-Mail: info(at)exportkreditgarantien.de
Downloads
Neu im März 2009 - siehe auch AGA-Report:
Allgemeine
Bedingungen: Garantien für gebundene Finanzkredite (FKG)
(505 KB)
Allgemeine
Bedingungen: Bürgschaften für gebundene Finanzkredite
(FKB) (391 KB)
Ergänzende
Bestimmungen für Forderungsabtretungen (325 KB)
ergänzen die §§ 19, 20 der Allgemeinen Bedingungen (G/B/FKG/FKB/P/PL) sowie § 17 der Allgemeinen Bedingungen (FG/FB)
Produktinformation
Finanzkreditdeckung (293 KB)
Antrag
auf Übernahme einer Exportkreditgarantie für einen gebundenen
Finanzkredit (215 KB)
Antrag
auf Übernahme einer Exportkreditgarantie für einen gebundenen
Finanzkredit (269 KB)
Verpflichtungserklärung
zum Antrag auf Übernahme einer Exportkreditgarantie als Finanzkreditgarantie/-bürgschaft
(42 KB)
Verpflichtungserklärung
zum Antrag auf Übernahme einer Exportkreditgarantie als Finanzkreditgarantie/-bürgschaft
(85 KB)

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