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Stand: 22.12.2011 weiterempfehlen | drucken

Exportgeschäfte absichern als Bank

Finanzkreditdeckung

Kurzbeschreibung

Die Finanzkreditdeckung ermöglicht es Banken, Darlehensforderungen abzusichern, die aus der Finanzierung eines deutschen Exportgeschäftes resultieren.

Zielgruppe

  • Deutsche Kreditinstitute
  • In Deutschland ansässige Zweigniederlassungen ausländischer Banken
  • Ausländische Banken (unter bestimmten Voraussetzungen)

Zahlungsziel der abgesicherten Geschäfte

  • Kurzfristig (bis zu 2 Jahren)
  • Mittel-/langfristig (2 Jahre und mehr)

Absicherbare Risiken

Die Finanzkreditdeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall insbesondere aufgrund

  • der Insolvenz des Darlehensnehmers
  • der Nichtzahlung innerhalb von einem Monat nach Fälligkeit (protracted default)
  • staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
  • der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen

Besonderheiten

Ohne weitere Zusatzprämie kann der Exporteur eine Lieferantenkreditdeckung abschließen, die insbesondere die Nichtauszahlungsrisiken aus dem Finanzkredit absichert.

Grundsätzlich sind alle Länder absicherbar. Eine Ausnahme bilden Exporte bis zwei Jahre in EU- und OECD-Kernländer (d.h. EU-Mitgliedsstaaten, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und USA); unter bestimmten Voraussetzungen und befristet bis Ende 2011 können jedoch auch die grundsätzlich marktfähigen Länder Bulgarien, Island, Lettland, Litauen und Rumänien absicherungsfähig sein. Weitere Informationen.

Die Herstellung der Kapitalmarktfähigkeit zu Refinanzierungszwecken ist über eine zusätzliche Verbriefungsgarantie möglich. Alternativ kann eine zusätzliche Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm eingesetzt werden, um Liquidität durch Refinanzierung bundesgedeckter Forderungen an die KfW zu generieren.

Prämie

  • Einmalig ein bestimmter Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes (ohne Zinsen) sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
  • Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich

Selbstbeteilung

5 % bei allen Risiken

Ergänzende Sicherung

Die Finanzkreditdeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch

Beratung

Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 00
E-Mail: info(at)exportkreditgarantien.de

Downloads

Dynamisches Antragsformular für Banken (635 KB)

Neue Allgemeine Bedingungen gültig ab 01.01.2012: Deckungen für gebundene Finanzkredite (FKG) (268 KB)

Allgemeine Bedingungen: Garantien für gebundene Finanzkredite (FKG) (269 KB)

PDF-DateiErgänzende Bestimmungen für Forderungsabtretungen (189 KB)
ergänzen die §§ 19, 20 der Allgemeinen Bedingungen (G/FKG/P/PL) sowie § 17 der Allgemeinen Bedingungen (FG)

Produktinformation Finanzkreditdeckung (216 KB)

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