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Stand: 22.12.2011 weiterempfehlen | drucken
Exportgeschäfte absichern als Bank
Finanzkreditdeckung
Kurzbeschreibung
Die Finanzkreditdeckung ermöglicht es Banken, Darlehensforderungen abzusichern, die aus der Finanzierung eines deutschen Exportgeschäftes resultieren.
Zielgruppe
- Deutsche Kreditinstitute
- In Deutschland ansässige Zweigniederlassungen ausländischer Banken
- Ausländische Banken (unter bestimmten Voraussetzungen)
Zahlungsziel der abgesicherten Geschäfte
- Kurzfristig (bis zu 2 Jahren)
- Mittel-/langfristig (2 Jahre und mehr)
Absicherbare Risiken
Die Finanzkreditdeckung bietet Schutz vor einem Zahlungsausfall insbesondere aufgrund
- der Insolvenz des Darlehensnehmers
- der Nichtzahlung innerhalb von einem Monat nach Fälligkeit (protracted default)
- staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
- der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
Besonderheiten
Ohne weitere Zusatzprämie kann der Exporteur eine Lieferantenkreditdeckung abschließen, die insbesondere die Nichtauszahlungsrisiken aus dem Finanzkredit absichert.
Grundsätzlich sind alle Länder absicherbar. Eine Ausnahme bilden Exporte bis zwei Jahre in EU- und OECD-Kernländer (d.h. EU-Mitgliedsstaaten, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und USA); unter bestimmten Voraussetzungen und befristet bis Ende 2011 können jedoch auch die grundsätzlich marktfähigen Länder Bulgarien, Island, Lettland, Litauen und Rumänien absicherungsfähig sein. Weitere Informationen.
Die Herstellung der Kapitalmarktfähigkeit zu Refinanzierungszwecken ist über eine zusätzliche Verbriefungsgarantie möglich. Alternativ kann eine zusätzliche Verbriefungsgarantie zum KfW-Refinanzierungsprogramm eingesetzt werden, um Liquidität durch Refinanzierung bundesgedeckter Forderungen an die KfW zu generieren.
Prämie
- Einmalig ein bestimmter Prozentsatz des gedeckten Auftragswertes (ohne Zinsen) sowie spezielle Bearbeitungsgebühren
- Die Detailberechnung ist über ein Rechentool möglich
Selbstbeteilung
5 % bei allen Risiken
Ergänzende Sicherung
Die Finanzkreditdeckung kann bei Bedarf ergänzt werden durch
- Verbriefungsgarantie (Lösung zur Refinanzierung am Kreditmarkt)
Beratung
Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 00
E-Mail: info(at)exportkreditgarantien.de
Downloads
Dynamisches
Antragsformular für Banken (635 KB)
Neue
Allgemeine Bedingungen gültig ab 01.01.2012: Deckungen für
gebundene Finanzkredite (FKG) (268 KB)
Allgemeine
Bedingungen: Garantien für gebundene Finanzkredite (FKG)
(269 KB)
Ergänzende
Bestimmungen für Forderungsabtretungen (189 KB)
ergänzen die §§ 19, 20 der Allgemeinen Bedingungen
(G/FKG/P/PL) sowie § 17 der Allgemeinen Bedingungen
(FG)

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