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Exportgeschäfte absichern als Exporteur

Beschlagnahmerisikodeckung

Kurzbeschreibung

Die Beschlagnahmedeckung ermöglicht es deutschen Exporteuren, ihre typischen Risiken bei solchen Geschäften im Ausland abzusichern, bei denen bei Grenzüberschreitung der Ware noch nicht feststeht, ob diese überhaupt oder endgültig im Ausland abgesetzt wird (z.B. Lieferung in ein Konsignationslager oder Kauf auf Probe) oder der Verkauf primär nicht beabsichtigt ist (z.B. Lieferungen in ein Zoll- oder Messelager).

Zielgruppe

Deutsche Exportunternehmen

Absicherbare Risiken

Die Beschlagnahmedeckung bietet im Wesentlichen Schutz vor dem Verlust oder der Beschädigung der Ware aus politischen Gründen

Deckungsvarianten

  • Beschlagnahmedeckung mit KT-Deckung (z.B. Konsignationslager)
  • Beschlagnahmedeckung ohne KT-Deckung (z.B. Zoll-/Messelager)
  • Revolvierende Beschlagnahmedeckung mit KT-Deckung
  • Revolvierende Beschlagnahmedeckung ohne KT-Deckung

Bei einer eingeschlossenen KT-Deckung sind zusätzlich das Konvertierungs- und Transferrisiko für Beträge abgesichert, die für die aus dem Lager entnommenen Waren eingezahlt oder hinterlegt sind.

Prämie

Je nach Deckungsform ein bestimmter Entgeltprozentsatz sowie ggf. spezielle Bearbeitungsgebühren

Selbstbeteilung

5 % bei politischen Risiken

Beratung

Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 00
E-Mail: info(at)exportkreditgarantien.de

Downloads

Neues Antragsformular für Exporteure - unter "Sonstige Deckungen"

PDF-DateiDynamisches Antragsformular (nur deutsche Fassung; 604 KB)
PDF-DateiBarrierefreies Antragsformular (nur deutsche Fassung; 1,38 MB)

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