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Inhaltsbereich
Exportgeschäfte absichern als Exporteur/Finanzierer
Avalgarantie
Kurzbeschreibung
Die Avalgarantie ist eine Ergänzung zur Vertragsgarantiedeckung und nicht eigenständig einsetzbar. Sie ermöglicht es deutschen Exporteuren, die eigene Kreditlinie zu entlasten. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen können dadurch ihre Liquidität verbessern.
Die Avalgarantie ist eine Sicherheit (Garantieversprechen) zu Gunsten des Garantiestellers. Garantiesteller kann ein Kreditinstitut oder ein Kautionsversicherer sein. Diesem nimmt die Avalgarantie im wesentlichen Umfang dessen Regressrisiko auf den Exporteur ab. Kommt es zur Ziehung des Garantiebetrags, erstattet der Bund dem Garantiesteller diesen bis in Höhe der garantierten Quote (max. 80 %). Die Erstattung erfolgt auf erstes Anfordern und insbesondere unabhängig vom Ziehungsgrund. Die Avalgarantie ist also keine bloße Ausfallbürgschaft und die Erstattungszahlung erfolgt auch im Falle des fair calling.
Dem Bund steht gegenüber dem Exporteur ein Regressanspruch in Höhe der Erstattungszahlung zu. Dieser wird spätestens 6 Monaten nach der Erstattungszahlung fällig. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt feststehen, dass zu Gunsten des Exporteurs wegen der Garantieziehung ein Entschädigungsanspruch unter der Vertragsgarantiedeckung besteht, wird dieser mit dem Regressanspruch verrechnet. Trotz Ziehung einer im Auftrag des Exporteurs herausgelegten Garantie würde somit in diesem Fall keinerlei Liquidität beim Exporteur abfließen.
Werfen Sie auch einen Blick in die Praxis.
Zielgruppe
- als Antragsteller: deutsche Exportunternehmen
- als Begünstigte der Avalgarantie:
- deutsche Kreditinstitute / Kautionsversicherer
- in Deutschland ansässige Zweigniederlassungen ausländischer Banken / Kautionsversicherer
- ausländische Banken / Kautionsversicherer (unter bestimmten Voraussetzungen)
Besonderheiten
Die Avalgarantie muss vom Exporteur beantragt werden, obwohl es sich um eine Sicherheit zu Gunsten des Garantiestellers handelt.
Zwingende Voraussetzung für den Erhalt einer Avalgarantie ist, dass für die abzusichernde Vertragsgarantie zugleich eine Vertragsgarantiedeckung vom Bund übernommen wird. Grundsätzlich ist auch eine Lieferantenkreditdeckung erforderlich. Diese ist jedoch immer dann entbehrlich, wenn der Exporteur keine ausländischen Zahlungsrisiken hat, sei es aufgrund der Zahlungsbedingungen (z.B. bestätigtes Akkreditiv, progress payment-Zahlung) oder weil er sie anderweitig abgesichert hat. In Einzelfällen kann die Avalgarantie vom Bund auch isoliert (Vertragsgarantiedeckung mit Avalgarantie), d.h. ohne Deckung der sonstigen Risiken des Exportgeschäfts übernommen werden, wenn die Übernahme einer Lieferantenkreditdeckung nicht möglich, nicht zumutbar oder vom Exporteur nicht gewollt ist.
Für die Übernahme der Avalgarantie ist entscheidend, dass der Exporteur technisch und betriebswirtschaftlich in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus dem Exportgeschäft zu erfüllen. Die Prüfung dieser Voraussetzung erfolgt auf der Grundlage einer vom Exporteur abzugebenden Selbstauskunft.
Beginnend mit Übernahme der Avalgarantie erfolgt bis zum Zeitpunkt der Erstattungszahlung die administrative Abwicklung ausschließlich zwischen Bund und Garantiesteller. Der Garantiesteller hat hierzu eine Verpflichtungserklärung abzugeben und ihm obliegt auch die rechtzeitige Vornahme bestimmter Mitteilungspflichten.
Prämie
- Es wird kein separates Avalgarantie-Entgelt erhoben. Der Bund erhält vielmehr vom Garantiesteller einen Teil der Avalprämie ausbezahlt, die der Exporteur für die Herauslegung der Vertragsgarantie an den Garantiesteller zu zahlen hatte.
- Für die zwingend erforderliche Vertragsgarantiedeckung und die ggf. notwendige Lieferantenkreditdeckung sind die üblichen Prämien zu zahlen.
Beratung
Stefan Schmidt
Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 87
E-Mail: info(at)exportkreditgarantien.de
Downloads
Produktinformation
Avalgarantie (223 KB)
Hermesdeckungen
spezial: Avalgarantie (244 KB)
Neues Antragsformular für Exporteure
Dynamisches Antragsformular (nur deutsche
Fassung; 604 KB)
Barrierefreies Antragsformular (nur deutsche
Fassung; 1,38 MB)
Abwicklung der Avalgarantie
Mitteilung über die Herauslegung von Avalgarantien
und Zahlungsankündigung für Aval-Erstprämien
(nur deutsche Fassung; 43,2 KB)
Mitteilung über die Herauslegung von Avalgarantien
und Zahlungsankündigung für Aval-Erstprämien
(nur deutsche Fassung; 98,5 KB)
Selbstauskunft (nur deutsche Fassung; 44,0
KB)
Selbstauskunft (nur deutsche Fassung; 152,0
KB)
Avalgarantie-Verpflichtungserklärung des
Garantiestellers (nur deutsche Fassung; 19,0 KB)
Avalgarantie-Verpflichtungserklärung des
Garantiestellers (nur deutsche Fassung; 66,5 KB)
Verzichtserklärung des Garantiestellers
(nur deutsche Fassung; 44,5 KB)
Verzichtserklärung des Garantiestellers
(nur deutsche Fassung; 11,9 KB)
Zahlungsankündigung für Aval-Folgeprämien
(nur deutsche Fassung; 93,5 KB)
Zahlungsankündigung für Aval-Folgeprämien
(nur deutsche Fassung; 31,3 KB)

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