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Exportgeschäfte absichern als Exporteur

Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG)

Kurzbeschreibung

Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) ist eine kostengünstige und einfach zu handhabende Absicherung kurzfristiger Forderungen (Zahlungsziel bis zu 12 Monate) für deutsche Exporteure, die wiederholt mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr, ca. 2 Monate vor Ablauf erhält der Exporteur ein Verlängerungsangebot.

Werfen Sie auch einen Blick in die Praxis.

Zielgruppe

Deutsche Exportunternehmen mit einem jährlichen deckungsfähigen Exportumsatz von mindestens EUR 500.000 aus verschiedenen Märkten

Laufzeit der abgesicherten Geschäfte

Kurzfristig (bis zu 12 Monaten)

Absicherbare Risiken

Die APG bietet Schutz gegen den Zahlungsausfall insbesondere aufgrund

  • der Insolvenz eines Bestellers
  • der Nichtzahlung der Forderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit (protracted default)
  • staatlicher Maßnahmen und kriegerischer Ereignisse
  • der Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
  • der Beschlagnahme der Ware infolge politischer Umstände
  • der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung infolge politischer Umstände

Besonderheiten

Noch einfacher und schneller wird die Nutzung der APG durch den APG-Online-Service.

Grundsätzlich sind alle Länder absicherbar. Eine Ausnahme bilden Exporte bis zwei Jahre in EU- und OECD-Kernländer (d.h. EU-Mitgliedsstaaten, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und USA); unter bestimmten Voraussetzungen und befristet bis Ende 2011 können jedoch auch die grundsätzlich marktfähigen Länder Bulgarien, Island, Lettland, Litauen und Rumänien absicherungsfähig sein. Weitere Informationen.

Prämie

  • Individueller Prozentsatz des monatlichen Umsatzes, der für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt wird
  • Der individuelle Schadenverlauf wird über ein Bonus-/Malus-System berücksichtigt (ab dem dritten Vertragsjahr)
  • Keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren
  • Zahlung per Lastschriftverfahren auf Wunsch

Selbstbeteilung

  • 5 % bei politischen Risiken
  • 10 % bei wirtschaftlichen Risiken. Befristet bis Ende 2013 kann die Selbstbeteiligung auf Antrag gegen Zahlung einer Zusatzprämie auf 5 % reduziert werden.

Ergänzende Sicherungen

Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) kann bei Bedarf ergänzt werden durch

Beratung

Cornelia Cleemann
Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 - 91 85
E-Mail: info(at)exportkreditgarantien.de

Downloads

Allgemeine Bedingungen APG (274 KB)

PDF-DateiErgänzende Bestimmungen für Forderungsabtretungen (189 KB)
ergänzen die §§ 19, 20 der Allgemeinen Bedingungen (G/FKG/P/PL) sowie § 17 der Allgemeinen Bedingungen (FG)

Produktinformation Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) (203 KB)

Hermesdeckungen spezial: Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) (269 KB)

Antrag auf Entschädigung für wirtschaftliche Tatbestände (179 KB)
Antrag auf Entschädigung für wirtschaftliche Tatbestände (411 KB)

Einzugsermächtigung (53,5 KB)

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