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Exportgeschäfte absichern als Exporteur

Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light)

Kurzbeschreibung

Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) ist eine kostengünstige und einfach zu handhabende Absicherung kurzfristiger Forderungen (Zahlungsziel bis zu 4 Monate) für deutsche Exporteure, die wiederholt mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch, sofern er nicht durch rechtzeitige Kündigung beendet wird.

Werfen Sie auch einen Blick in die Praxis.

Zielgruppe

Deutsche Exportunternehmen mit einem jährlichen deckungsfähigen Exportumsatz bis max. EUR 1 Mio. aus verschiedenen Märkten

Laufzeit der abgesicherten Geschäfte

Kurzfristig (bis zu 4 Monaten)

Absicherbare Risiken

Die APG-light bietet Schutz vor

  • der Nichtzahlung der Forderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit (protracted default)

Besonderheiten

Noch einfacher und schneller wird die Nutzung der APG durch den APG-Online-Service.

Eine Einbeziehung akkreditivbesicherter Forderungen ist nicht möglich. Leistungen können nicht abgesichert werden.

Grundsätzlich sind alle Länder absicherbar. Eine Ausnahme bilden Exporte bis zwei Jahre in EU- und OECD-Kernländer (d.h. EU-Mitgliedsstaaten, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und USA); unter bestimmten Voraussetzungen und befristet bis Ende 2011 können jedoch auch die grundsätzlich marktfähigen Länder Bulgarien, Island, Lettland, Litauen und Rumänien absicherungsfähig sein. Weitere Informationen.

Prämie

  • Anfangsentgeltsatz: 0,80 % des monatlichen Umsatzes (Mindestentgelt pro Vertragsjahr: 1.000 EUR)
  • Der individuelle Schadenverlauf wird über ein Bonus/Malus-System berücksichtigt (ab dem dritten Vertragsjahr; Bandbreite von 0,60 % bis 1,05 %)
  • Keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren
  • Zahlung per Lastschriftverfahren

Selbstbeteilung

10 % bei allen Risiken

Beratung

Cornelia Cleemann
Telefon: +49 (0) 40 / 88 34 - 91 85
E-Mail: info(at)exportkreditgarantien.de

Ergänzende Sicherungen

Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) kann bei Bedarf ergänzt werden durch

  • Fabrikationsrisikodeckung
  • Beschlagnahmedeckung
  • Vertragsgarantiedeckung
  • Avalgarantie

Downloads

Allgemeine Bedingungen APG-light (252 KB)

PDF-DateiErgänzende Bestimmungen für Forderungsabtretungen (189 KB)
ergänzen die §§ 19, 20 der Allgemeinen Bedingungen (G/FKG/P/PL) sowie § 17 der Allgemeinen Bedingungen (FG)

Produktinformation Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light (APG-light) (199 KB)

Antrag auf Entschädigung APG-light (119 KB)
Antrag auf Entschädigung APG-light (163 KB)

Einzugsermächtigung (53,5 KB)

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