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Standards

Alle Projekte, die einer Umweltprüfung unterliegen, werden - unabhängig davon, dass sie immer den Umweltstandards des Bestellerlandes entsprechen müssen - mit internationalen Standards abgeglichen. In den Common Approaches haben sich die OECD Mitgliedsländer darauf verständigt, dass dieser Abgleich regelmäßig mit den Standards der Weltbank erfolgt. Dies sind zum einen die Safeguard Policies , die in den 10 Operational Policies der Weltbank niedergelegt sind. Für die technischen Standards (also z.B. Grenzwerte für Emissionen von Anlagen) verweisen die Safeguard Policies auf das Pollution Prevention and Abatement Handbook (PPAH ) der Weltbank. Dieses Handbook wurde 2007 durch die neuen so genannten Environmental, Health, and Safety Guidelines der International Finance Corporation (IFC) ersetzt, welche damit die Basis für die Prüfung insbesondere von technischen Voraussetzungen zu liefernder Anlagen bzw. zu beliefernder Vorhaben bilden.

Im Einzelfall können auch vergleichbare internationale Standards angewandt werden. Dies gilt insbesondere bei Projektfinanzierungen. In diesem Bereich haben sich eine Reihe internationaler Banken freiwillig verpflichtet, die Standards der IFC auf die von ihnen finanzierten Projekte anzuwenden. Dies sind vor allem die so genannten Performance Standards , welche ähnliche Regelungen wie die oben erwähnten Safeguard Policies der Weltbank enthalten. In Fällen, in denen solche Banken (sog. Equator Principle Banken) an einer Projektfinanzierung beteiligt sind und IFC-Standards anwenden, bilden diese auch für den Bereich Exportkreditgarantien die Prüfungsbasis, um ein Nebeneinander von mehreren Standards bei einem Projekt zu vermeiden.

Die Common Approaches ermöglichen es ferner, gleichwertige oder höhere als die oben genannten Standards bei der Prüfung heranzuziehen. Es ist daher selbstverständlich auch möglich, deutsche oder europäische Standards/Grenzwerte als Messlatte anzuwenden.

Service

Hier finden Sie Links zu den Dokumenten der verschiedenen Regelwerke

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