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Weitere Informationen zu Exportkreditgarantie für Wasserkraftwerk Ilisu

05. Dezember 2006

Der Interministerielle Ausschuss für Exportkreditgarantien hat dem Antrag der Firma Züblin auf eine Exportkreditgarantie (Hermesdeckung) für Tunnelbauten im Zusammenhang mit dem Wasserkraftwerk Ilisu im Wert von knapp 100 Mio. Euro grundsätzlich zugestimmt. Der türkische Bauherr, eine Abteilung des türkischen Energieministeriums, hat sich bereit erklärt, einer Reihe von Auflagen und Bedingungen zuzustimmen, die die drei beteiligten staatlichen Exportkreditversicherer der Schweiz, Österreichs und Deutschlands nach umfassenden und sorgfältigen Prüfungen in Zusammenarbeit mit internationalen Experten erarbeitet hatten. Die grundsätzliche Zusage der Bundesregierung ist mit diesen vereinbarten Auflagen und Bedingungen verbunden. Sie sollen sicherstellen, dass das geplante Projekt im Südosten der Türkei internationalen Anforderungen entsprechen wird. Aufgrund der mindestens siebenjährigen Bauzeit besteht für die Umsetzung der Mehrzahl der Auflagen ausreichend Spielraum, eine Reihe von Bedingungen müssen jedoch bereits vor der endgültigen Entscheidung über die Hermesdeckung erfüllt werden.

Nach den Planungen der Türkei wird das Projekt am Tigris mit einer Gesamtkapazität von 1.200 MW einen wesentlichen Beitrag leisten, den gestiegenen Energiebedarf des Landes zu decken; gleichzeitig sollen Anreize für Infrastruktur und Wirtschaft in Anatolien geschaffen werden. Die Kosten des Projektes in Höhe von ca. 2 Mrd. Euro beinhalten neben den reinen Baukosten von rund 1,2 Mrd. Euro zusätzliche Ausgaben von rund 800 Mio. Euro für Umsiedlung, Kulturgüter- und Umweltschutz.

Der Katalog der Bedingungen und Auflagen enthält sehr umfangreiche und detaillierte Regelungen zu allen kritischen Teilaspekten des Staudamms. Für die vom Bau betroffene Bevölkerung (ca. 55.000 Menschen werden entweder direkt oder indirekt betroffen sein) sind Maßnahmen wie Einkommenssicherung, Übertragung gleichwertigen Landes, Bau neuer Dörfer mit modernen Häusern und Einrichtungen etc. vorgesehen. Diese sollen sicherstellen, dass die Lebensgrundlagen erhalten oder verbessert werden. Alle vorgesehenen Pläne und Maßnahmen orientieren sich an den international anerkannten Vorgaben der Weltbank.

Weitere Bedingungen und Auflagen betreffen die Umsetzung von Kulturdenkmälern nach den Vorgaben von Ausgrabungs- und Kulturexperten auf der Grundlage eines neuen Gesetzes, das in Kürze verabschiedet werden soll. Dieses Gesetz wird beispielsweise die Rettung und Umsetzung der vom Verfall bedrohten Kunstwerke der Stadt Hasankeyf in einen neuen Kulturpark ermöglichen. Nach Einschätzung unabhängiger Experten werden ausreichend Geldmittel zur Verfügung stehen, um hohen Anforderungen zu genügen.

Studien zur Untersuchung und zum Erhalt der vom Projekt betroffenen Tiere und Pflanzen haben gezeigt, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Auswirkungen auf das Ökosystems so gering wie möglich zu halten. Die Türkei hat sich zu zusätzlichen detaillierten Untersuchungen unter Beteiligung internationaler Experten verpflichtet, auf deren Basis die erforderlichen Schritte eingeleitet werden.

Ein Expertenkomitee wird die Umsetzung überwachen und auf allen Gebieten Unterstützung gewähren. Für das Komitee konnten bereits eine Reihe international renommierter Experten gewonnen werden. Diese haben auch die Aufgabe, regelmäßig an die Exportkreditversicherungen über die Fortschritte des Projektes zu berichten. Hiermit ist gewährleistet, dass die beteiligten Exportkreditversicherer konsequent reagieren können, falls Auflagen nicht erfüllt werden.

Ein wichtiges Thema für die Regierungen der Schweiz, Österreichs und Deutschlands ist, dass die Türkei dem Irak und Syrien als Anliegerstaaten im Unterlauf des Tigris umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt und ihnen Konsultationen angeboten hat.

Weitere Auflagen sind unter anderem der Bau von dreistufigen Abwasserbehandlungsanlagen in drei Städten am Oberlauf des Tigris, eine detaillierte Budgetplanung für alle Projektschritte, die Einrichtung von Beschwerdemechanismen für die betroffene Bevölkerung, eine Zusicherung des Landwirtschaftsministeriums zur Abgabe ausreichender Flächen zur Be-wirtschaftung durch Umsiedler, die Garantie eines jederzeitigen Mindestdurchflusses für den Unterlauf des Tigris und die Zusicherung, mindestens 60 % der zum Bau benötigten Arbeitskräfte aus dem Kreis der vom Staudammbau Betroffenen zu rekrutieren.

Die Bundesregierung ist überzeugt davon, durch die intensive und konstruktive Zusammenarbeit mit dem ausländischen Besteller und anderen türkischen Regierungsstellen zu einer wesentlichen und nachhaltigen Projektverbesserung beigetragen zu haben. Diese enge Kooperation steht auch bei der weiteren Projektrealisierung im Vordergrund.

Kontakt: Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, Exportkreditgarantien des Bundes,
René Andrich, Pressesprecher, 040 / 8834 - 9159

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