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Umweltprüfung des Exportgeschäftes
Die Bundesregierung misst dem Ziel einer globalen, nachhaltigen Entwicklung einen hohen Stellenwert bei. Bei der Prüfung der Förderungswürdigkeit von Exportgeschäften, die durch Exportkreditgarantien abgesichert werden sollen, sind daher als wichtiges Kriterium der Förderungswürdigkeit neben den wirtschaftlichen Auswirkungen eines Exportgeschäftes in Deutschland (beispielsweise die Schaffung und/oder Erhaltung von Arbeitsplätzen oder die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen) auch Umweltaspekte im weiteren Sinne, d.h. ökologische, soziale und entwicklungspolitische Auswirkungen (im Folgenden: Umweltaspekte) des zur Deckung beantragten Geschäfts im Bestellerland zu prüfen und zu bewerten. Dabei können sich festgestellte Umweltrisiken nicht nur über die Förderungswürdigkeit eines Projektes, sondern - im Rahmen der Kreditrisiko-Analyse - auch über die risikomäßige Vertretbarkeit auf die Entscheidung über die Indeckungnahme auswirken.
Für das Prüfungsverfahren kommen die 2007 überarbeiteten
"Recommendation
on Common Approaches on Environment and Officially Supported Export
Credits" (Common Approaches) der OECD zur Anwendung.
Das dort festgelegte Verfahren spiegelt die internationale Entwicklung zur Prüfung von Umweltaspekten durch Exportkreditversicherer wider.
Leicht verständliche Informationen bietet außerdem das
Hermesdeckungen spezial:
Regelungen
der OECD Common Approaches für die Umweltprüfung von gedeckten
Exportgeschäften (404 KB).
Download Studie
Hier finden Sie die Studie „Nachhaltigkeit als Herausforderung für Exportwirtschaft und Exportkreditversicherung“ der Leuphana Universität Lüneburg. Der Bericht ist das Ergebnis eines einjährigen Forschungsprojektes der Universität in Kooperation mit Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und PriceWaterhouseCoopers Aktiengesellschaft WPG. Untersucht wurden die Auswirkungen der Umweltprüfung nach den OECD-Common Approaches auf die Wettbewerbsbedingungen deutscher Exporteure im Wettbewerb mit Konkurrenten aus Nicht-OECD-Ländern.
Bedeutung
der OECD-Umweltleitlinien für deutsche Exporteure (741
KB)
Executive
Summary (36,5 KB)
Anwendungsbereich der Common Approaches
Geprüft werden alle Projekte und projektbezogenen Investitionsgüterlieferungen
- mit Zahlungsbedingungen ab 2 Jahren
- und einem deutschen Lieferanteil über 10 Mio. Sonderziehungsrechten. Der Bund gibt einen jeweils für einen längeren Zeitraum geltenden Gegenwert in EUR bekannt, der gegenwärtig mit 15 Mio. Euro festgelegt ist.
Geschäfte unter dem genannten Schwellenwert werden nur dann einer vertieften Prüfung auf ihre Umweltauswirkungen unterzogen, wenn sie erkennbar mit besonderen Umweltrisiken verbunden sind. Dies gilt insbesondere für Projekte in besonders sensiblen und schützenswerten Gebieten.
Geschäfte außerhalb des Anwendungsbereichs der Common Approaches
Investitionsgüterlieferungen zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen werden von den Regelungen der Common Approaches nicht erfasst. Diese werden im Rahmen des genannten Schwellenwertes einer Vorprüfung unterzogen, um gravierende Umweltauswirkungen zu erkennen und zu berücksichtigen. Soweit eine vertiefte Prüfung solcher Geschäfte aufgrund der Vorprüfung für erforderlich gehalten wird, richtet sich das weitere Prüfungsverfahren nach den potenziellen Umweltauswirkungen des konkreten Geschäfts bzw. Geschäftssektors und berücksichtigt in besonderem Maße die Einflussmöglichkeiten des deutschen Exporteurs auf das Gesamtprojekt.
Umweltkategorien und Deckungsübernahmen
Gemessen an den potenziellen Auswirkungen des konkreten Projektes auf die Umwelt werden die Anträge in die Kategorien A, B oder C eingestuft. Die Umweltkategorie A umfasst diejenigen Geschäfte, mit denen die voraussichtlich stärksten Umweltauswirkungen einhergehen, während bei Geschäften der Kategorie C kaum oder vernachlässigbar geringe Auswirkungen zu erwarten sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass nicht die isolierte deutsche Lieferung, sondern das belieferte Projekt kategorisiert und geprüft wird.
Die Exportgeschäfte der Umweltkategorien A und B müssen entsprechend den Common Approaches der OECD gemeldet werden.
Im Jahr 2008 wurden sieben Projekte der Umweltkategorie A mit einem Auftragsvolumen von 535,6 Millionen Euro sowie 31 Projekte der Kategorie B mit einem Auftragsvolumen von 1,6 Milliarden Euro in Deckung genommen.
2009 endgültig angenommene Projekte mit Umweltrelevanz (tabellarische Übersicht)
| Umweltkategorie A | Anzahl | Volumen in Mio. EUR |
|---|---|---|
| Energieerzeugung | 4 | 1.170,6 |
| Stahl |
2 | 303,6 |
| Summe Kategorie A |
6 | 1.474,2 |
| Umweltkategorie B | ||
| Energieerzeugung davon erneuerbare Energien: 6 Projekte - 606 Mio. EUR |
11 | 966,5 |
| Stahl |
4 | 829,1 |
| Holzverarbeitung, Papier und Druck |
8 | 417,2 |
| sonstige Industrie |
8 | 306,7 |
| Summe Kategorie B |
31 | 2.519,6 |

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