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Stand: 10.11.2011 weiterempfehlen | drucken
Sustainable Lending – Nachhaltige Kreditvergabe
In der OECD gelten einheitliche Grundsätze bei der Unterstützung von Krediten an Niedrigeinkommensländer
Vielen Niedrigeinkommensländern kam in der Vergangenheit ein Schuldenerlass durch eine der multilateralen Initiativen zu Gute. Für die Heavily indebted Poor Countries (HIPC) waren diese Initiativen, besonders die Aktivitäten beim Kölner G-8-Gipfel 1999, ein wichtiger Schritt. Der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Weltbank sind seither bemüht, eine erneute Überschuldung zu vermeiden und eine nachhaltige Entwicklung in diesen Ländern zu fördern. Die staatlichen Exportkreditversicherer der OECD-Mitgliedsstaaten unterstützen IWF und Weltbank bei diesen Bemühungen durch entsprechende Grundsätze bei der Vergabe von Garantien für Exportkredite.
So stimmen die Kreditversicherer der OECD-Staaten Projekte in diesen Ländern, bei denen öffentliche Besteller zahlungsverpflichtet sind, eng mit dem IWF und der Weltbank ab. Hierdurch wird sichergestellt, dass Auflagen für die kommerzielle Kreditaufnahme, die zwischen den betroffenen Ländern und dem IWF bzw. der Weltbank verhandelt wurden, eingehalten werden.
Die Entscheidung über eine Unterstützung von Krediten berücksichtigt regelmäßig die Analysen zur aktuellen Verschuldungssituation eines Landes, die vom IWF für diese Länder erstellt werden. Die OECD-Regelungen sehen darüber hinaus einen intensiven Informationsaustausch zwischen den nationalen Exportkreditagenturen vor.
Eine
aktuelle
Liste der Niedrigeinkommensländer finden Sie auf der Website
der OECD. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen
zu Sustainable Lending über info(at)exportkreditgarantien.de.

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