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Empfehlung der OECD zur Korruptionsbekämpfung

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der OECD aktiv an der Erarbeitung gemeinsamer Grundsätze für die Bekämpfung der Korruption im Rahmen staatlicher Exportförderung beteiligt und diese maßgeblich mitgestaltet. Für die OECD wie auch für die Bundesregierung hat die Bekämpfung der Korruption im internationalen Geschäftsverkehr einen hohen Stellenwert. Die Ausgestaltung der Maßnahmen gegen Korruption bei der Übernahme von staatlichen Exportkreditgarantien ergibt sich aus der Empfehlung des OECD-Rates die externer LinkPDF-Datei "Recommendation on Bribery and Officially Supported Export Credits vom Dezember 2006. Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, diese Empfehlung bei der Übernahme von Exportkreditgarantien anzuwenden.

Die OECD-Empfehlung sieht u. a. vor, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um Korruptionsfälle aufzudecken, den Exporteur auf rechtliche Folgen von Korruption im internationalen Geschäftsverkehr hinzuweisen und im Zweifel die Anti-Korruptions- bzw. Compliance Programme zu überprüfen.

Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck die OECD-Empfehlung durch ein zweistufiges Verfahren zur Korruptionsprüfung umgesetzt:

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1. Standardmäßige Erklärung zur Korruptionsprävention:

Exporteure und Banken müssen für jeden Antrag auf eine Exportkreditgarantie eine Erklärung zur Korruptionsprävention abgeben, die seit 2007 notwendiger Bestandteil des Antrags ist.

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2. Vertiefte Korruptionsprüfung im Einzelfall:

Ergeben sich aus der Erklärung zur Korruptionsprävention oder aus anderen Quellen Hinweise auf korruptionsrelevante Sachverhalte, werden im Rahmen der sog. vertieften Prüfung ("enhanced due diligence") weitergehende spezifische Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf aktuelle Deckungsanträge eingeleitet.

Im Rahmen der vertieften Korruptionsprüfung eines Exportgeschäfts werden regelmäßig z. B. die Vertriebsstruktur und Provisionszahlungen im Hinblick auf das betroffene Exportgeschäft sowie die Compliance-Struktur bzw. das Compliance Programm des Exporteurs geklärt.

Weitergehende Informationen, z. B. zum Stand/Praxis der Umsetzung der OECD-Empfehlung in anderen OECD-Mitgliedsländern erhalten Sie z.B. hier: externer LinkAuswertung des Fragebogens zur Umsetzung der OECD Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung in den Mitgliedsländern

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