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Fairer Wettbewerb - Korruptionsprüfung

Korruption ist das Anbieten, Geben oder Annehmen von Allem mit Wert, mit dem Hintergrund hierdurch eine offizielle Handlung oder eine Geschäftsentscheidung zu beeinflussen.

Die Korruptionsfreiheit von Exportgeschäften stellt für die Bundesregierung einen wesentlichen Aspekt nachhaltigen Handelns dar.

Zum einen ist die Korruptionsfreiheit sowohl für Exporteure und Banken als auch für den Bund, soweit er Exportkreditgarantien übernimmt, unter Risikogesichtspunkten unerlässlich. Zum anderen schaffen faire Wettbewerbsbedingungen auch für deutsche Exportunternehmen das notwendige Umfeld, um ihre qualitativ hochwertigen Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können.

Die Bundesregierung unterstützt daher aktiv alle Bemühungen bei der Prävention und der Bekämpfung der Korruption, um transparente und faire Wirtschafts- und Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Die Rahmenbedingungen im Rahmen der Übernahme von Exportkreditgarantien basieren im Wesentlichen auf den in der externer LinkPDF-DateiOECD vereinbarten Empfehlungen von 2006.

Im Zusammenhang mit der Übernahme von Exportkreditgarantien erklärt die Bundesregierung:

  • Für Exportgeschäfte oder Darlehensverträge, die durch strafbare Handlungen wie z. B. Bestechung zustande gekommen sind, werden keine Exportkreditgarantien übernommen.
  • Im Falle der nachträglich erwiesenen Korruption kann sich der Bund gemäß den Allgemeinen Bedingungen auf Haftungsbefreiung berufen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Wir sind für Sie da - kontaktieren Sie uns.

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