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Fairer Wettbewerb - Korruptionsprävention

Korruption ist das Anbieten, Geben oder Annehmen von Allem mit Wert, mit dem Hintergrund hierdurch eine offizielle Handlung oder eine Geschäftsentscheidung zu beeinflussen.

Unter Risikogesichtspunkten ist es für Exporteure und Banken sowie für den Bund als deren Garantiegeber unerlässlich, dass Exportgeschäfte korruptionsfrei zustande kommen. Daneben ist Korruptionsbekämpfung ein wichtiger Baustein nachhaltigen Handelns, da Korruption ein wesentlicher Grund für Armut in Entwicklungsländer ist. Die Schaffung von transparenten und fairen Wirtschafts- und Wettbewerbsbedingungen weltweit begünstigt deutsche Exporteure, die sich durch die Qualität ihrer Produkte auszeichnen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb aktiv alle Bemühungen bei der Bekämpfung der Korruption mit dem Ziel der Schaffung von transparenten und fairen Wirtschafts- und Wettbewerbsbedingungen.

Im Zusammenhang mit der Gewährung von Exportkreditgarantien erklärt die Bundesregierung:

  • Für Exportgeschäfte oder Darlehensverträge, die durch strafbare Handlungen wie z. B. Bestechung zustande gekommen sind, werden keine Exportkreditgarantien übernommen.
  • Im Falle der nachträglich erwiesenen Korruption kann sich der Bund gemäß den Allgemeinen Bedingungen auf Haftungsbefreiung berufen.

Empfehlungen der OECD

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