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Nachhaltigkeit

Ökologie, Ökonomie und soziale Aspekte bilden die drei Seiten des Nachhaltigkeits-Dreiecks. Diese Aspekte haben in zunehmendem Maße an Bedeutung gewonnen.

Die Bundesregierung ist bestrebt, dieser Entwicklung bei der Vergabe von Exportkreditgarantien Rechnung zu tragen und einen Beitrag zu einer globalen nachhaltigen Entwicklung durch Förderung sozial und ökologisch nachhaltiger Projekte zu leisten.

Ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung der Förderungswürdigkeit sind daher neben den Umwelt-und Sozialauswirkungen von Projekten eine nachhaltige Kreditvergabe sowie die Prävention und Bekämpfung von Korruption.

  • Prüfung von ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Auswirkungen Die Umweltprüfung ist bei bestimmten Geschäften obligatorisch. Welche Aspekte müssen Exporteure für eine schnelle Deckungsübernahme berücksichtigen?
  • Überprüfung im Rahmen von Korruptionsprävention und -bekämpfung Exportförderung basiert auf fairem Wettbewerb. Korruption untergräbt das Vertrauen. Hermesdeckungen werden nur für korruptionsfreie Exportgeschäfte übernommen.
  • Klimawandel Der Export von Erneuerbaren Energien und Techniken zur Unterstützung der Klimastabilisierung wird besonders gefördert.
  • Sustainable Lending Wie können Entwicklungsländer mit hohem Schuldenstand und niedrigem Bevölkerungseinkommen an technologischem Fortschritt teilhaben? Bei der Vergabe von Exportkreditgarantien werden die entsprechenden Empfehlungen der OECD umgesetzt.
  • Transparenz Das Reporting gegenüber der OECD und die Veröffentlichung von umweltrelevanten Projekten schafft Klarheit über die Deckung von Exportgeschäften.

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