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Nachhaltigkeit

Wohlstand und Lebensqualität für heutige und künftige Generationen zu sichern sind zentrale Aufgaben der Politik. Sie folgt dabei dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung: jede Generation muss ihre Aufgaben lösen und darf sie nicht den nachkommenden Generationen aufbürden.

1992 haben sich die Vereinten Nationen zum Leitbild der nachhaltigen Entwicklung bekannt, indem sie in Rio de Janeiro ein globales Aktionsprogramm verabschiedeten. Mit der "Agenda 21" erklärte sich jeder der über 170 Unterzeichnerstaaten - auch Deutschland - bereit, das Leitbild national in allen Politikbereichen unter Beteiligung von Gesellschaft und Wirtschaft umzusetzen.
(aus der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung)

Die Bundesregierung ist bestrebt, auch auf dem Gebiet der Exportkreditgarantien durch die Förderung sozial und ökologisch nachhaltiger Projekte im Ausland zu einer globalen nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Neben den positiven wirtschaftlichen Auswirkungen eines Exportgeschäftes für die Binnenstruktur (z. B. der Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland, der Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der Festigung des Technologiestandortes Deutschland) finden daher als wichtige Aspekte der Förderungswürdigkeit auch die ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Auswirkungen des zur Deckung beantragten Geschäftes Berücksichtigung.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Punkten

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