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Inhaltsbereich
Mittelstand
Erfolg seit über 60 Jahren
Die Exportkreditgarantien haben
sich seit mehr als 60 Jahren
bewährt und als ein unverzichtbares
Instrumentarium zur Absicherung
von Exportkrediten etabliert.
Sie sind damit ein wesentliches
Element der Außenhandelsförderung
der Bundesregierung. Auch das
Kernziel – die
Sicherung von Arbeitsplätzen
in Deutschland –
wird eindrucksvoll erreicht:
Nach einem Gutachten der
Baseler Prognos AG (421
KB) sichern Hermesdeckungen
über 200.000 Arbeitsplätze
in Deutschland in allen Branchen.
Nicht nur für die deutsche Exportwirtschaft, auch für die Abnehmerländer selbst spielen die Bundesdeckungen eine wichtige Rolle. Mit ihrer Hilfe erhalten auch weniger entwickelte Länder die Möglichkeit, neueste Technologie aus den Industrieländern zu importieren. Über 80 % der Einzeldeckungen betreffen die Sektoren Anlagen, Maschinen und Geräte, Schiffe und Flugzeuge. Viele Entwicklungs- und Schwellenländer können zudem nur mit Hilfe der Exportkreditgarantien Infrastrukturprojekte finanzieren und durchführen und damit die Basis für ihre wirtschaftliche Entwicklung schaffen.
Bedeutung für den Mittelstand
Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der Bundesregierung ist die Förderung der mittelständischen Wirtschaft. Das gilt auch für den Bereich der Exportkreditgarantien. Hier war das Beratungs- und Informationsangebot schon immer besonders auf die Fragestellungen und Anforderungen mittelständischer Unternehmen ausgerichtet. Insbesondere kleine und mittelständische Exporteure können vielfach erst mit Hilfe von Hermesdeckungen Aufträge aus Ländern mit erhöhten Risiken erfüllen. Für sie ist ein Forderungsausfall ungleich schwerer zu verkraften als für Großunternehmen. Drei von vier Deckungsanträgen werden von mittelständischen Unternehmen gestellt. Das sind rund 30.000 Anträge pro Jahr. Vielfach geht es hier um kleinere, kurzfristige Handelsgeschäfte. Doch auch bei Großprojekten sind regelmäßig viele mittelständische Zulieferer beteiligt.
Förderungswürdigkeit und risikomäßige Vertretbarkeit
In Deckung genommen werden können nur förderungswürdige Geschäfte mit vertretbarem Risiko. Förderungswürdig sind die meisten deutschen Exportgeschäfte. Kriterien sind beispielsweise die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen vor allem in der Bundesrepublik Deutschland, Markterhaltung, außen-, entwicklungs- sowie strukturpolitische Bedeutung des Geschäfts. Als besonders förderungswürdig gelten Geschäfte mit Zulieferungen aus den neuen Bundesländern bzw. hoher mittelständischer Beteiligung.
Die Übernahme einer Deckung ist jedoch nur dann möglich, wenn sie risikomäßig vertretbar ist. Der IMA legt die Deckungsbedingungen für die einzelnen Länder fest. Dabei berücksichtigt er die Finanzkraft und die wirtschaftspolitische Ausrichtung des Landes sowie volkswirtschaftliche und politische Faktoren. Weiterhin wird die Bonität des ausländischen Bestellers und dessen Zahlungsverhalten überprüft. Reicht die Bonität nicht aus, kann das Geschäft durch Staats- oder Bankgarantien dennoch deckungsfähig sein. Bei einem mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Forderungsausfall darf allerdings keine Deckung übernommen werden.
Verfahrensablauf
- Exporteur/Bank
- Antragstellung
- Euler Hermes Kreditversicherungs-AG
- Sachverhaltsklärung zur Beurteilung der Förderungswürdigkeit
- Prüfung der risikomäßigen Vertretbarkeit
- Erstellung des Prüfungsberichts
- IMA Entscheidung
- grundsätzliche Stellungnahme, ggf. mit Auflagen/Bedingungen
- Exporteur/Bank
- Mitteilung des Vertragsabschlusses
- Euler Hermes Kreditversicherungs-AG
- endgültige Deckungszusage nach Erfüllung eventueller Bedingungen
- Ausstellung der Gewährleistungserklärung

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