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Pariser Club

Im Rahmen des Pariser Clubs werden Umschuldungen zwischen einem Schuldnerland und seinen Gläubigerländern multilateral vereinbart.

Entstanden ist der Pariser Club 1956, als die französische Regierung auf Bitte Argentiniens ein multilaterales Treffen anberaumte, bei dem die öffentlichen Schulden dieses Landes mit sämtlichen Gläubigerländern gleichzeitig geregelt wurden. Andere Schuldnerländer folgten diesem Beispiel, sodass seither im Rahmen des Pariser Clubs 421 Abkommen mit 88 Ländern vereinbart worden sind. Das Schadenvolumen, das seit 1983 in diesen Abkommen geregelt wurde, beträgt USD 533 Mrd. Im Laufe der Jahre hat sich eine Praxis entwickelt, die von allen Beteiligten als sachgerecht angesehen wird. Die Schuldnerländer müssen nicht mit jedem Gläubigerland einzeln die Grundzüge der Umschuldung verhandeln; die Gläubigerländer achten darauf, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet wird. Das Ergebnis der Verhandlungen im Pariser Club wird in einem Protokoll festgehalten, in dem mit Ausnahme der Zinssätze und anderer bilateral zu regelnder Einzelfragen alle wesentlichen Umschuldungskonditionen festgelegt sind. Dieses Pariser Protokoll hat in der Praxis für alle Seiten trotz seines Empfehlungscharakters bindende Wirkung; auf seiner Grundlage werden bilateral völkerrechtlich verbindliche Umschuldungsabkommen geschlossen.

Seit Anbeginn stellt die französische Regierung (das Finanzministerium) den Vorsitzenden, das Sekretariat sowie den Konferenzraum zur Verfügung. Seiner Entstehung als ad hoc gebildetes Gremium entsprechend besitzt der Pariser Club keine Organisationsstruktur mit schriftlich festgelegten Statuten und festem Mitgliederkreis. Seine Verfahrensregeln werden von den Gläubigerländern im Konsens erstellt und bei Bedarf fortentwickelt. Sie bilden die Basis für das Erreichen einer multilateralen Vereinbarung innerhalb kürzester Zeit. Der Kreis der Gläubiger besteht im Wesentlichen aus den in der OECD zusammengeschlossenen Industrieländern sowie seit 1997 Russland. Jeder öffentliche Gläubiger hat aber grundsätzlich Zugang zum Pariser Club, wenn er dessen ungeschriebene Regeln akzeptiert.

An den Sitzungen nehmen auch Repräsentanten internationaler Finanzinstitutionen (Internationaler Währungsfonds, Weltbank, UNCTAD, OECD und in einzelnen Fällen regionale Entwicklungsbanken) teil.

Die Gläubigerländer treffen sich in der Regel 10-mal jährlich, um konkrete Verhandlungen mit Schuldnerländern zu führen oder um die Schuldensituation verschiedener Länder oder auch Fragen im Zusammenhang mit der internationalen Verschuldungssituation (Methodologie) zu erörtern. Trotz dieser weitreichenden Aktivitäten ist der Pariser Club ein strikt informelles Forum geblieben.

Gegenstand der Vereinbarungen des Pariser Clubs sind jene Auslandsschulden eines Landes, die von den Gläubigerländern im Rahmen ihres jeweiligen Exportgarantiesystems versichert sind, sowie direkte Regierungskredite und hier insbesondere solche, die der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit zuzuordnen sind.

Die Bundesregierung wird bei den Umschuldungsverhandlungen des Pariser Clubs federführend durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vertreten; beteiligt sind das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie als Mandatare die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Nachdem der Pariser Club einem Schuldnerland eine Umschuldungsvereinbarung mit einer Streckung der Rückzahlungsfristen und/oder einem (Teil-)Erlass gewährt hat, schließt die Bundesregierung mit diesem Land ein bilaterales Umschuldungsabkommen zur Umsetzung der vorangegangenen multilateralen Vereinbarung. Für die Aushandlung der bilateralen Abkommen ist das Bundesministerium der Finanzen federführend zuständig.

Durch eine Umschuldung werden in der Regel die Fälligkeiten eines bestimmten Zeitabschnittes über einen längeren Zeitraum gestundet. Auf diese Weise soll dem Land ermöglicht werden, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Multilaterale Schuldenerleichterungen in Form von konzessionären Umschuldungen wurden schrittweise seit 1988, beginnend mit 33% (Toronto-Konditionen) vereinbart und endeten 1999 mit der sogenannten erweiterten HIPC (Heavily Indebted Poor Countries)-Initiative, die einen multilateralen Erlass von 90% vorsieht.

Im Rahmen dieser auf dem Kölner Weltwirtschaftsgipfel der G7 im Juni 1999 beschlossenen Initiative gewährt die Bundesregierung einen vollständigen Schuldenerlass auf ihre umschuldungsfähigen Handelsforderungen und die Forderungen aus der finanziellen Zusammenarbeit.

Mit ihren Umschuldungsmaßnahmen leistet die Bundesregierung einen erheblichen Beitrag zur Bewältigung der Schuldenprobleme der begünstigten Länder, denen es dadurch erleichtert bzw. erst ermöglicht wird, Strukturreformen durchzuführen, um einer erneuten Verschlechterung der Schuldensituation entgegenzuwirken und die Armut der Bevölkerung zu bekämpfen.

Der Pariser Club hat bis Ende 2010 über 421 Abkommen mit 88 Ländern geschlossen. Die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG wickelt zurzeit rund 50 Abkommen mit 26 Ländern ab.

Für weitere Informationen: www.clubdeparis.org und/oder www.bmf.bund.de

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