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OECD

Der OECD-Konsensus für öffentlich unterstützte Exportkredite

Allgemeines

Der externer LinkOECD-Konsensus für öffentlich unterstützte Exportkredite hat zum Ziel, einen Konditionenwettlauf bei der staatlichen Exportunterstützung weitgehend zu eliminieren. Seit 1978 besteht in der OECD in der Form eines "Gentlemen's Agreement" die Verpflichtung, Exporte nur im Rahmen der Grenzen, die der OECD-Konsensus zieht, zu unterstützen. Die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development) wurde 1960 in Paris gegründet. Ihr gehören alle entwickelten westlichen Industrieländer und inzwischen auch einige osteuropäische Reformländer an. Nicht alle OECD-Mitglieder sind an den Konsensus gebunden. Mitglieder sind die EU, die USA, Kanada, Norwegen, die Schweiz, Japan, Korea, Australien, Neuseeland, Chile, Island, Israel, Mexiko und die Türkei. Da der OECD-Konsensus kein Rechtsakt der OECD ist, könnten sich theoretisch auch andere Länder außerhalb der OECD dem Konsensus anschließen.

Der Konsensus regelt öffentlich unterstützte Exportkredite - sei es durch eine Finanzierung aus öffentlichen Mitteln oder eine staatliche Exportkreditversicherung - mit einer Laufzeit von mindestens 2 Jahren. Der Konsensus ist nicht anzuwenden auf Exportkredite für militärische Ausrüstungen und landwirtschaftliche Erzeugnisse.

Spezielle Richtlinien (Sektorenabkommen) gelten für Schiffe, Kernkraftwerke und Flugzeuge. Diese Sektorenabkommen sollen den besonderen Erfordernissen bei der Finanzierung und Versicherung dieser Produkte Rechnung tragen. Seit 01. Juli 2005 besteht im OECD-Konsensus ebenfalls ein Sektorenabkommen für Erneuerbare Energien und Wasserprojekte.

Für Exporte erneuerbarer Energie-Technologien haben die OECD-Mitgliedsstaaten auf Initiative u.a. der Bundesregierung beschlossen, die Kreditlaufzeit auf 18 Jahre zu erhöhen. Diese Regel gilt neben der Wind-, Wasser-, Geothermal-, Gezeitenkraft-, Solar-, und Bioenergie auch für Trinkwasserver- und Abwasserentsorgungsprojekte. Gleichzeitig wurden die Rückzahlungsmodalitäten flexibler gestaltet. Das bedeutet, dass künftig Rückzahlungen in Annuitäten (gleichbleibende Raten) entsprechend dem Sektorabkommen Projektfinanzierung, Annex X OECD-Konsensus Artikel 14 d, erfolgen können.

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Kommerzielle Exportkredite

Die Konsensusregeln für öffentlich unterstützte Exportkredite beziehen sich in erster Linie auf folgende Bedingungen:

  • Anzahlungen,
  • Rückzahlungsfristen und -modalitäten,
  • Mindestzinssätze und -prämien.

Spätestens bis Beginn der Kreditlaufzeit sind vom Käufer An- und Zwischenzahlungen von mindestens 15 % des Auftragswertes zu leisten. Jede direkte oder indirekte Unterstützung für eine Finanzierung der An- und Zwischenzahlungen ist untersagt.

Die staatliche Unterstützung eines Exportkredites ist durch Höchstkreditlaufzeiten limitiert. Die Höchstkreditlaufzeit für Länder der Kategorie I (das sind die wohlhabenden Länder mit einem Pro-Kopf-Einkommen von derzeit über 6.465 US-$) beträgt 5 Jahre, nach vorheriger Notifizierung 8 1/2 Jahre. Für alle übrigen Länder (Kategorie II) beträgt die Höchstkreditlaufzeit 10 Jahre. Sonderregeln gibt es für Kernkraftwerke (15 Jahre), Erneuerbare Energien und Wasserprojekte (18 Jahre), konventionelle Kraftwerke (12 Jahre), Schiffe (12 Jahre) und für Flugzeuge (je nach Flugzeugtyp 10, 12 und 15 Jahre).

Der Kapitalbetrag eines Exportkredites ist in gleich hohen regelmäßigen Raten zu tilgen, und zwar mindestens alle 6 Monate, wobei die erste Rate nicht später als 6 Monate nach Ablieferung der Ware bzw. Betriebsbereitschaft der Anlage (sog."Starting Point") fällig sein darf. Auch die Zinsen sind alle 6 Monate zu zahlen, wobei die erste Zahlung nicht später als 6 Monate nach dem "Starting Point" erfolgen darf. Die staatliche Unterstützung für lokale Kosten ist auf 30 % des Exportauftragswertes begrenzt.

Bei einer öffentlichen Finanzierungsunterstützung dürfen Mindestzinssätze nicht unterschritten werden. In Deutschland stehen (anders als in einer Vielzahl anderer Mitgliedsstaaten der OECD) öffentliche Mittel zur Unterstützung von Exportgeschäften nur in geringem Umfang zur Verfügung. Es handelt sich dabei um Mittel aus dem ERP-Sondervermögen, die von der KfW vergeben werden.

Bei öffentlich unterstützten Exportfinanzierungen darf ein Referenzzinssatz (CIRR - Commercial Interest Reference Rate) nicht unterschritten werden. Diese CIRR-Sätze für alle Währungen der OECD werden monatlich ermittelt. Sie basieren in der Regel auf den Umlaufrenditen öffentlicher Anleihen mit einer Restlaufzeit von 3, 5 bzw 7 Jahren. Auf diese Umlaufrenditen ist eine Marge von 100 Basispunkten aufzuschlagen. Der CIRR soll einem fiktiven Marktzins für mittelfristige Finanzierungen entsprechen, um sicherzustellen, dass eine öffentliche Finanzierungsunterstützung weitgehend subventionsfrei erfolgt.

Bei den Exporten, die nur durch eine Ausfuhrdeckung öffentlich unterstützt werden ("pure cover"), ist der Exporteur in seiner Zinsgestaltung frei.

Wenn ein Konsensusteilnehmer beabsichtigt, im Einzelfall Konditionen zu unterstützen, die mit den Konsensusbedingungen nicht übereinstimmen, muss er die beabsichtigten Konditionen innerhalb einer bestimmten Frist vor übernahme der Verpflichtung den anderen Konsensusteilnehmern notifizieren. Die anderen Konsensusteilnehmer haben die Möglichkeit, die nicht konformen Bedingungen zu "matchen", d. h., sie haben die Möglichkeit, sich an die nicht konformen Bedingungen anzupassen. Da es im Konsensus als "Gentlemen's Agreement" keinen Sanktionsmechanismus gibt, kann nur über das Matching eine Art von Waffengleichheit hergestellt werden. In der Praxis sind allerdings die Konsensusbedingungen zur Norm geworden; das Matching nicht konformer Bedingungen ist nicht sehr verbreitet.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, über das sog. Common-Line-Verfahren für Einzelgeschäfte großzügigere oder aber auch restriktivere Bedingungen vorzusehen, als es der Konsensusnorm entspricht. Eine Common Line kommt allerdings nur dann zustande, wenn kein Konsensusteilnehmer widerspricht.

Ein wichtiger und vor allem wettbewerbsrelevanter Aspekt der staatlichen Exportkreditversicherung ist im Konsensus nur unvollkommen geregelt, nämlich die Höhe der Versicherungsprämien. 1999 hat man sich auf die Grundzüge einer Prämienharmonisierung geeinigt, die die folgenden Komponenten enthält: Auf der Basis eines ökonometrischen Modells wird eine für alle OECD-Länder verbindliche einheitliche Länderklassifizierung der Käuferländer in 7 Länderkategorien vorgenommen. Für das Länderrisiko werden in den einzelnen Kategorien Minimumprämienbenchmarks festgelegt. Dabei wird die unterschiedliche Qualität der Deckung der einzelnen OECD-Exportkreditversicherer in bestimmten Bandbreiten berücksichtigt. Ausnahmen von der Prämiendisziplin sollen nur in engen Grenzen möglich sein. Nicht harmonisiert sind allerdings bislang die Prämien für die Käuferrisiken.

Für den Export von Waren und Dienstleistungen für den Sektor "klimafreundliche Energie" gelten besondere Vereinbarungen.

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Gebundene Hilfskredite

Der Konsensus erstreckt sich auch auf Entwicklungshilfekredite, die an Exporte aus dem jeweiligen Geberland gebunden sind. Die Verknüpfung eines konzessionären Finanzierungsangebots mit dem Ziel der Exportförderung kann in vielen Fällen zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung führen.

Im Konsensus ist zunächst festgelegt, dass gebundene Hilfskredite nur für solche Entwicklungsländer in Frage kommen, die nach ihrem Pro-Kopf-Einkommen (derzeit 3.706 US-$) in den Genuss von Weltbankdarlehen mit einer Laufzeit von 17 Jahren kommen können. Ungeachtet des Pro-Kopf-Einkommens sind gebundene Hilfskredite für die osteuropäischen Länder sowie für die GUS-Staaten (mit Ausnahme der asiatischen Republiken) nicht zulässig.

Weiterhin ist erforderlich, dass der gebundene Hilfskredit ein Schenkungselement von 35 % (für die ärmsten Entwicklungsländer 50 %) aufweist. Damit soll sichergestellt werden, dass dem Entwicklungsland ein substanzieller Nutzen zuteil wird, im Vergleich zu einem kommerziellen Exportkredit.

Darüber hinaus sind gebundene Hilfskredite nur für solche Projekte zulässig, die wirtschaftlich nicht lebensfähig sind. Wirtschaftlich lebensfähige Projekte dürfen nur mit einem kommerziellen Exportkredit gefördert werden. Ausnahmen gelten lediglich für Hilfskredite für die ärmsten Länder (LLDCs), für Kleinprojekte unter 2 Mio. Sonderziehungsrechte und für Kredite mit einem Schenkungselement von mehr als 80 % bzw. für Schenkungen.

Um festzustellen, ob ein Projekt wirtschaftlich lebensfähig ist, wird untersucht,

  • ob das Projekt in der Lage ist, den für den Schuldendienst erforderlichen Cashflow zu erwirtschaften, und
  • ob Deckungen für eine kommerzielle Finanzierung zur Verfügung stehen.

Hält ein Konsensusteilnehmer ein notifiziertes Projekt eines anderen Mitgliedstaates für wirtschaftlich lebensfähig, wird das Projekt in einer Konsultationsgruppe der OECD geprüft. Der notifizierende Mitgliedstaat hat der Gruppe eine Durchführbarkeitsstudie vorzulegen. Nur die Projekte, der die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten bescheinigt, dass sie wirtschaftlich nicht lebensfähig sind, dürfen über einen gebundenen Hilfskredit gefördert werden.

Inzwischen hat sich eine Spruchpraxis der OECD herausgebildet. Diese Spruchpraxis gibt den Empfängerländern und den Projektbeteiligten (Exporteuren, Banken, Consultants) konkrete Anhaltspunkte dafür, ob ein bestimmtes Projekt die Chance hat, in den Genuss eines gebundenen Hilfskredites zu kommen. Als wirtschaftlich lebensfähig werden in der Regel Projekte im Elektrizitätssektor (thermische Kraftwerke, Wasserkraft, übertragungsleitungen und Unterstationen) und im industriellen Sektor sowie Telekommunikationsprojekte angesehen. Ausnahmen können für Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien gelten. Wirtschaftlich nicht lebensfähig sind vor allem Projekte im Verkehrssektor, Wasserprojekte (Trinkwasser und Abwasser) sowie Projekte im Gesundheits- und sozialen Bereich.

Damit ist für eine Vielzahl von Projektbereichen festgelegt, dass ein Angebot auf kommerzieller Basis nicht mit einem konzessionären Kredit konkurrieren muss. Die oben skizzierten Regeln gelten nicht für sog. Ungebundene Hilfskredite, d. h. Entwicklungshilfekredite, die nicht an Exporte aus dem Geberland gekoppelt sind.

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Zur Geschichte der OECD

Die Vorgängerin der OECD war die Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC), die gegründet worden war, um die amerikanische und kanadische Hilfe im Marshall Plan für den Wiederaufbau Europas nach dem 2. Weltkrieg zu organisieren und zu verwalten. Seit sie 1961 das Erbe der OEEC antrat, hat sich die OECD dem Ziel gewidmet in ihren Mitgliedsstaaten starke und leistungsfähige Volkswirtschaften aufzubauen, die Effizienz der Märkte und Verwaltungen zu verbessern, den freien Markt auszuweiten und die Entwicklung insgesamt sowohl in Entwicklungsländern, als auch in industrialisierten Ländern zu fördern.

Nach mehr als drei Dekaden bewegt sich die OECD seit Anfang der neunziger Jahre aus dem engen Kreis ihrer Mitgliedsländer heraus und unterstützt den Aufbau von Marktwirtschaften in den Transformationsstaaten in Mittel- und Osteuropa, wie auch in anderen Teilen der Welt.

Die Organisation berät so zum Beispiel ehemals durch Planwirtschaft gekennzeichnete Volkswirtschaften und engagiert sich in den dynamischen Volkswirtschaften Asiens und Lateinamerikas.

Das Betätigungsfeld der Organisation hat sich auch insofern gewandelt, als heute nicht mehr allein jeder Politikbereich und jedes Land für sich allein betrachtet und analysiert werden kann. Es geht vielmehr darum zu untersuchen, wie verschiedene Politikbereiche sich gegenseitig beeinflussen, über Ländergrenzen hinweg und über die OECD-Mitgliedschaft hinaus.

Welche Auswirkungen hat Sozialpolitik auf das Funktionieren von Volkswirtschaften? Wie wird die Globalisierung die Weltwirtschaft beeinflussen? Wird sie neue Wachstumsperspektiven eröffnen oder wird sie Widerstand hervorrufen, der sich in Protektionismus manifestiert?

Die OECD ist offen für neue Kontakte und bereit ihren Blickwinkel weiter zu vergrößern. Mit Blick auf die Zukunft wird die OECD sich weiterhin darum bemühen, die OECD-Volkswirtschaften am Wohlstand der wissensbasierten Welt teilhaben zu lassen.

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Wer ist die OECD?

Die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist ein einzigartiges Forum gleichgesinnter Länder, das sich der Demokratie und der Marktwirtschaft verpflichtet fühlt und die Wirtschafts- und Sozialpolitiken der Mitgliedsländer entwickelt, analysiert, diskutiert und verfeinert. Es vergleicht Erfahrungen, sucht Lösungen für gemeinsame Probleme und koordiniert nationale und internationale Politiken, um den Mitgliedsländern dabei zu helfen, mit der Globalisierung fertig zu werden. Der Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern kann den Anstoß dazu geben, dass gesetzlich bindende Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption oder Kodizes zur Liberalisierung des Kapital- und Dienstleistungsverkehrs abgeschlossen werden. Gemeinsam produzieren die Mitgliedsstaaten ungefähr zwei Drittel der Güter- und Dienstleistungen weltweit.

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Wie hat sich die OECD entwickelt?

Die OECD ist aus der Organisation für die Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) hervorgegangen, die gegründet wurde, um die kanadische und amerikanische Finanzhilfe im Rahmen des Marshall-Plans zum Wiederaufbau des vom zweiten Weltkrieg zerstörten Europa zu verwalten. Nachdem sie die OEEC im Jahr 1961 abgelöst hatte, weitete sich der Kreis der Mitgliedsländer rund um den Globus aus. Nach dem Fall der Berliner Mauer half die OECD den mittel- und osteuropäischen Ländern beim Übergang von der Plan- zur Marktwirtschaft. Sie arbeitet auch mit einer Reihe von anderen Ländern zusammen, unter anderem mit Russland, China und Brasilien.

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Welche Länder sind Mitglieder der OECD?

Die 30 Mitgliedsländer der OECD sind: Australien, Österreich, Belgien, Kanada, Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Japan, Korea, Luxemburg, Mexiko, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Großbritannien und die Vereinigten Staaten.

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Welche Beziehungen hat die OECD zum Rest der Welt?

Im Laufe der Zeit hat sich der Tätigkeitsbereich der OECD ausgeweitet. Es wurden umfangreiche Kontakte mit Nichtmitglieds-Volkswirtschaften geschlossen. Gegenwärtig unterhält die OECD Arbeitsbeziehungen zu mehr als 70 Ländern. Mit Hilfe solcher Kontakte zielt die OECD darauf ab, die Erfahrungen ihrer Mitgliedsländer anderen Staaten zu vermitteln und umgekehrt wiederum von den Einsichten und Perspektiven der Nichtmitglieder zu profitieren. Im Jahr 1998 wurde ein neues Zentrum für die Zusammenarbeit mit Nichtmitgliedern gegründet, um die Aktivitäten bezüglich der Nichtmitglied-Staaten zu koordinieren.

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Wie wird man Mitglied der OECD?

Im Gegensatz zu vielen anderen internationalen Organisationen wird man nicht automatisch ein Mitglied der OECD. Die Mitgliedsländer entscheiden darüber, ob ein Land zum Beitritt eingeladen wird und zu welchen Bedingungen. Es gibt keine besonderen formellen Kriterien für die Mitgliedschaft außer die Verpflichtung zur Marktwirtschaft und pluralistischen Demokratie. Es gibt auch keine Garantien, dass ein Beitrittsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden wird. Wenn ein Land z.B. seine Positionen während des Überprüfungsprozesses ändert, indem es sich von der offenen Marktwirtschaft zurückzieht oder Rückschläge auf dem Weg zur Demokratie erleidet, dann schwinden die Aussichten auf eine Mitgliedschaft.

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Wie wird die OECD finanziert?

Die Mitgliedsländer finanzieren die OECD. Nationale Beiträge zum Budget der OECD basieren auf einer Rechenformel, die sich auf das Bruttosozialprodukt und die Wirtschaftskraft eines jeden Mitgliedlandes bezieht. Der größte Beitragszahler sind die Vereinigten Staaten, die 25 % zum Budget beitragen, gefolgt von Japan. Die Mitgliedsländer können auch, vorbehaltlich der Genehmigung des OECD-Rates, separate Beiträge zur Finanzierung von bestimmten Programmen oder Projekten leisten. Das Jahresbudget beträgt gegenwärtig ungefähr 340 Millionen Euro pro Jahr, und die Mitgliedsländer entscheiden im höchsten OECD-Gremium, dem Rat über das Arbeitsprogramm, das damit finanziert wird.

Die folgende Tabelle vermittelt einen Überblick über die historische Entwicklung der Anteile der sieben größten OECD-Mitgliedsländer am Gesamthaushalt der OECD:
  1975 1990 2008
Kanada 5,04 % 3,85 % 3,56 %
Frankreich 9,80 % 7,84 % 6,71 %
Deutschland 12,82 % 10,23 % 9,14 %
Italien 5,79 % 7,08 % 5,51 %
Japan 15,67 % 23,51 % 16,01 %
Grossbritannien 7,40 % 6,19 % 7,32 %
Vereinigte Staaten 25,00 % 25,00 % 24,96 %

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Wie kommuniziert die OECD mit der Öffentlichkeit?

Seit ihrer Gründung im Jahr 1961 unterhält die OECD enge Beziehungen zu den Sozialpartnern und führt einen permanenten Dialog mit der Zivilgesellschaft. Seit vielen Jahren gibt es intensive Kontakte zur Industrie, zu den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften durch den Beratungsausschuss für Wirtschaft bei der OECD (www.biac.org) und den Gewerkschaftlichen Beratungsausschuss bei der OECD (www.tuac.org). Während des letzten Jahrzehnts hat die OECD jedoch ihren Dialog und ihre Konsultationen auf eine größere Bandbreite von "stakeholders" ausgeweitet, darunter Umweltschutz- und Verbraucherschutzorganisationen und andere Vertreter der Zivilgesellschaft. Die OECD veröffentlicht mehr als 250 Publikationen pro Jahr. Nebeneinander aufgereiht in einem Buchregal würden die von der OECD veröffentlichten Bücher eine Länge von 18000 Metern einnehmen.

Weitere Informationen darüber finden Sie auf der OECD Webseite.

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