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Berner Union
Die Berner Union (BU) ist der weltweit größte internationale Zusammenschluss privater und staatlicher bzw. im staatlichen Auftrag handelnder Exportkredit- und Investitionsversicherer. Die BU, 1934 gegründet, ist ein Verein Schweizer Rechts mit Sitz in Bern, das Generalsekretariat befindet sich allerdings seit Mitte 1975 in London. Die mittlerweile über 50 Mitgliedsorganisationen aus mehr als 40 Ländern haben sich in erster Linie das Ziel gesetzt, die Versicherung von Exportkrediten und von Auslandsinvestitionen zu fördern. In diesem Zusammenhang bemühen sie sich u. a. um eine größere internationale Anerkennung allgemeingültiger Grundsätze für die Exportkreditversicherung und die Versicherung von Auslandsinvestitionen.
Zu den weiteren Zielen/Aufgaben der BU gehören der gegenseitige Informations- und Erfahrungsaustausch sowie die Unterstützung neuer Exportkreditversiche-rungsagenturen (ECAs) beim Aufbau einer funktionstüchtigen, internationalen Maßstäben entsprechenden Organisation. Die meisten der neuen ECAs haben sich in dem seit 2000 institutionalisierten "Prager Club" zusammengefunden. Waren hier noch zu Beginn der 90er Jahre fast nur die in Mittel- und Osteuropa sowie den Ländern der GUS neu entstandenen ECAs zu finden, so trifft man hier jetzt auch ECAs aus Afrika ebenso wie aus Nah- und Fernost.
Die engagierte Weiterentwicklung der Aktivitäten und Ziele der nun schon über 70 Jahre bestehenden BU fand zuletzt im Oktober 2004 ihren Niederschlag in der Verabschiedung eines gemeinsamen "Berne Union Value Statements". Mit dieser Erklärung haben sich die Mitglieder zu ethischen und umweltrelevanten Werten im Zusammenhang mit der Förderung von Exporten und Auslandsinvestitionen bekannt. Die Erklärung reflektiert die Verpflichtung der Mitglieder, den Welthandel auf verantwortlicher und nachhaltiger Basis zu fördern.
Zur Erreichung ihrer Ziele haben die BU-Mitglieder u. a. das General Understanding verabschiedet, das in Anlehnung an den OECD-Konsensus noch weiter herunter gebrochene Regelungen für maximal zulässige Kreditlaufzeiten vorsieht. Im General Understanding sind insbesondere auch Regelungen für Kreditlaufzeiten unter 2 Jahren gestaffelt je nach Waren-und/oder Leistungsart sowie Auftragswert enthalten. Außerdem gibt es auch hier - ähnlich wie beim OECD-Konsensus - für bestimmte Waren-/Leistungsarten Sonderregelungen in Form von Sektorenabkommen, die allerdings nicht automatisch für jedes BU-Mitglied Geltung haben, sondern denen jedes Mitglied individuell beitreten kann.
Die derzeit 7 BU-Sektorenabkommen, die u.a. Sonderregelungen für Container und Sattelschlepperaufleger, Busse und Busfahrgestelle, Düngemittel und Insektizide, Zuchttiere sowie Saatgüter vorsehen, werden ebenso wie das General Understanding i.d.F. vom Januar 2001 derzeit aktualisiert und umfassend überarbeitet.
- Presseinformationen der Berner Union zu den Herausforderungen
aus der Finanzkrise:
Leading
trade & investment insurers reaffirm commitment to the global
economy (23,3 KB)
Specialist insurers
meet the credit crunch challenge - Established risk takers prove
their worth in turbulent times (23,6 KB)
Internationale Regeln für Exportkredite
Die staatliche Unterstützung von Exportgeschäften unterliegt neben nationalen Bestimmungen unter anderem auch einigen internationalen Vereinbarungen, die für die Mitglieder der OECD sowie der Berner Union maßgeblich sind. Die in diesen Vereinbarungen enthaltenen Regelungen sind daher bei jeder Deckung von Ausfuhrrisiken, die von einer Exportkreditagentur gegeben wird, zu beachten.

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