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Grundzüge der Exportkreditgarantien
Unterstützung für die deutsche Exportwirtschaft
Die staatliche Exportkreditversicherung schützt Unternehmen vor dem Risiko des Forderungsausfalls bei Ausfuhrgeschäften. Damit unterstützt sie den Export als Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft, sichert Arbeitsplätze in der Bundesrepublik und trägt zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Exportwirtschaft bei. Die Bundesregierung trägt die haushaltsrechtliche Verantwortung. Mit der Durchführung des Förderinstruments hat sie ein Mandatarkonsortium beauftragt.
Politische und wirtschaftliche Ursachen für Forderungsverluste
Vor politisch und wirtschaftlich bedingten Zahlungsausfällen schützt die Exportkreditversicherung. Politische Ursachen können neben der Devisenknappheit des Bestellerlandes z.B. auch kriegerische Ereignisse, Unruhen oder Zahlungsverbote sein. Wirtschaftliche Ursachen sind die Nichtzahlung des Kunden oder beispielsweise dessen Insolvenz.
Exporte - und hier vor allem Investitionsgeschäfte mit längeren Kreditlaufzeiten - in Märkte mit erhöhten Risiken lassen sich oft nur mit Hilfe der staatlichen Exportkreditversicherung realisieren. Deshalb haben alle westlichen Industrieländer, aber auch einige Entwicklungs- und Schwellenländer staatliche Exportkreditversicherungssysteme zur Förderung der einheimischen Exportwirtschaft aufgebaut. Mit den Hermesdeckungen erhalten somit deutsche Exporteure Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb. So wird ein Großteil der Ausfuhren in Entwicklungs- und Schwellenländer mit Hermesdeckungen abgesichert. Auf diese Länder entfallen rund 75% aller Ausfuhrgewährleistungen.
Bis Ende 2010 besteht die Möglichkeit, kurzfristige Lieferungen in die EU- und OECD-Länder mit Exportkreditgarantien abzusichern. Einem entsprechenden Antrag der Bundesregierung hat die EU-Kommission am 5. August 2009 zugestimmt.
Im Auftrag der Bundesregierung
Die Bundesregierung trägt die haushaltsrechtliche Verantwortung für dieses Förderungsinstrument. Sie entscheidet über die Deckungspolitik und die Übernahme von Exportkreditgarantien in einem Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Die Bundesregierung hat bereits 1949 zwei private Unternehmen - die heutige Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und die ebenfalls umfirmierte PwC AG - mandatarisch mit dem Management der Exportkreditgarantien beauftragt. Da Euler Hermes in dieser Partnerschaft federführend ist, hat sich in der Wirtschaft der Begriff "Hermesdeckungen" etabliert. Die Gesellschaften verfügen aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen über umfassendes Know-how im Bereich der Exportfinanzierung und der Ausfuhrgewährleistungen. Sie beraten die Exporteure und Banken kundenorientiert. In enger Zusammenarbeit mit ihnen bereiten sie die Anträge für die Entscheidung der Bundesregierung auf. Nach der Übernahme einer Deckung durch die Bundesregierung stehen die Fachleute von Euler Hermes und PwC AG den Deckungsnehmern projektbegleitend mit Rat und Tat zur Seite. Sollte es zu Forderungsausfällen kommen, wickeln sie die Entschädigungen zügig ab.

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