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Gedeckte Risiken

Ein breites Angebot für Exporteure und Banken

Für jedes Exportgeschäft gibt es passende Absicherungsmöglichkeiten. Von Einzeldeckungen, Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen und Finanzkreditdeckungen bis hin zu Deckungen für Projektfinanzierungen - die Angebotspalette der Exportkreditgarantien ist umfassend.

Absicherungsmöglichkeiten bestehen für die Zeit vor und nach dem Versand der Ware. Fabrikationsrisikodeckungen schützen vor dem Risiko während der Fertigungsphase des Exportguts. Ausfuhrrisiken nach dem Versand der Ware werden mit Forderungsdeckungen abgesichert.

Zur Finanzierung des Exportgeschäfts kann der ausländische Kunde entweder einen Lieferantenkredit oder einen Bestellerkredit in Anspruch nehmen. Beim Lieferantenkredit beantragt der deutsche Exporteur eine Deckung seines Geschäfts. Finanziert eine Bank die Exporttransaktion über einen gebundenen Finanzkredit, kann sie ihr Ausfallrisiko über eine Hermesdeckung absichern.

Unternehmen sollten sich daher vor Antragstellung informieren, welche Absicherungsmöglichkeit für ihre Lieferung bzw. auch Leistung am besten geeignet ist und welche Risiken abgedeckt werden.

Garantien und Bürgschaften

Ist der ausländische Kunde eine Privatperson oder eine nach zivil- oder handelsrechtlichen Vorschriften organisierte Gesellschaft, übernimmt die Bundesregierung die Deckung in Form einer Ausfuhrgarantie. Handelt es sich dagegen um den Staat oder um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts als Besteller oder haftet eine derartige Institution aufgrund eines Gesetzes oder durch Garantieübernahme für einen privaten Käufer, übernimmt die Bundesregierung die Deckung in Form einer Ausfuhrbürgschaft. Diese beiden Begriffe dienen nur der systematischen Unterscheidung nach Bestellerkategorien. Sie entsprechen nicht der rechtlichen Bedeutung im bankrechtlichen Verständnis oder im Sinne des BGB.

Garantien schließen das so genannte Insolvenzrisiko ein, das es wegen der fehlenden Konkursfähigkeit staatlicher Schuldner bei Bürgschaften nicht geben kann. Entsprechend unterscheiden sich beide Deckungsformen in der Höhe des Entgelts.

Bei der Einstufung eines Bestellers als öffentlich oder privat geht es insbesondere um die Fragen, ob für den Besteller direkt oder indirekt eine staatliche Haftung besteht oder ob ein Insolvenzverfahren rechtlich oder tatsächlich ausgeschlossen ist.

Die Bundesregierung sichert politische und wirtschaftliche Risiken

Politische Risiken

  • Forderungsausfälle durch gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen, kriegerische Ereignisse, Aufruhr oder Revolution im Ausland (so genannter allgemeiner politischer Schadenfall)
  • Schadenfälle aus nicht durchführbarer Konvertierung und Transferierung der vom Schuldner in Landeswährung eingezahlten Beträge durch Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs (in der Vergangenheit der häufigste Schadenfall)
  • Verluste von Ansprüchen aus nicht möglicher Vertragserfüllung aus politischen Gründen
  • Verluste von Waren vor Gefahrübergang infolge politischer Umstände (Ware ist beim Käufer z.B. wegen Beschlagnahme, Zerstörung etc. nicht eingetroffen)

Wirtschaftliche Risiken

  • Forderungsausfälle im Nichtzahlungsfall (protracted default)
  • Forderungsausfälle durch Konkurs, amtlichen oder außeramtlichen Vergleich, erfolglose Zwangsvollstreckung und Zahlungseinstellung

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