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Antragsverfahren

Von der Antragstellung bis zum Zahlungseingang

Der Exporteur sollte möglichst frühzeitig - also bereits im Verhandlungsstadium und auf jeden Fall vor Unterzeichnung des Exportvertrags - Kontakt zur Euler Hermes Kreditversicherungs-AG aufnehmen. Bereits vor Vertragsabschluss kann ihm eine vorläufige Zusage zur Übernahme einer Exportkreditgarantie erteilt werden.
Bei Zahlungsverzögerung sollten ebenfalls frühzeitig die Mitarbeiter von Euler Hermes informiert werden.

Antrag

Der Exporteur oder die das Ausfuhrgeschäft finanzierende Bank beantragt bei Euler Hermes eine Exportkreditgarantie. Eine schnelle Bearbeitung durch die Mitarbeiter von Euler Hermes wird erleichtert, wenn der Antragsteller Auskunftsmaterial - soweit vorhanden - beifügt. Zu den Anträgen mit Auftragswerten über 15 Millionen EUR gehört außerdem ein Memorandum mit Angaben über Finanzierung, Infrastruktur, Umweltaspekte und volkswirtschaftliche Bedeutung des Projekts. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter von Euler Hermes beratend zur Verfügung.

Anträge sollten möglichst frühzeitig gestellt werden, spätestens jedoch vor Risikobeginn. Bei Investitionsgütergeschäften empfiehlt sich eine Antragstellung bereits während der Vertragsverhandlungen. Damit erhält der Exporteur in einer frühen Verhandlungsphase mehr Klarheit darüber, inwieweit sein Geschäft deckungsfähig ist.

Deckungsübernahme

Eine von der Bundesregierung abgegebene "grundsätzliche Stellungnahme" ist verbindlich: Erfüllt das Geschäft alle hierin festgestellten Kriterien, wird - bei unveränderter Sach- und Rechtslage - eine Deckungsübernahme für den Fall der Unterzeichnung des Ausfuhrvertrags und gegebenenfalls des Finanzkreditvertrags zugesichert. Bei Ausschreibungen erhält der Exporteur durch die grundsätzliche Stellungnahme Verhandlungssicherheit.

Nach Abschluss des Exportvertrags und gegebenenfalls des Finanzkreditvertrags wird über die endgültige Übernahme einer Deckung entschieden. Bei einem positiven Bescheid schließt die Bundesregierung mit dem Deckungsnehmer einen Gewährleistungsvertrag:
Im Gewährleistungsvertrag sind alle für die Deckung entscheidenden Faktoren aufgeführt, wie Art und Höhe der abgesicherten Risiken und Beschreibung des Geschäfts.

Was passiert im Schadenfall?

Bei Zahlungsverzögerungen nimmt der Exporteur frühzeitig Kontakt mit den Mitarbeitern der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG auf, um gemeinsam zu beraten, wie in der konkreten Situation verfahren werden kann. Aufgabe des Deckungsnehmers ist es, erforderliche Maßnahmen für den Forderungseinzug zu treffen.

Wird die Auslandsforderung nicht vertragsgemäß beglichen, reicht der Exporteur oder die Bank einen Entschädigungsantrag bei Euler Hermes ein. Im Entschädigungsverfahren überprüfen die Mandatare, ob die Abwicklung des Exportgeschäfts bedingungsgemäß erfolgte. Innerhalb eines Monats nach der Schadenberechnung erhält der Deckungsnehmer die Entschädigung. Damit geht die Forderung in Höhe der Entschädigung auf die Bundesrepublik über. In Höhe der Selbstbeteiligung verbleibt sie beim Exporteur bzw. der Bank.

Nur rechtsbeständige Forderungen können Gegenstand einer Entschädigung sein. Bestreitet ein ausländischer Schuldner seine Zahlungsverpflichtung, kann der Bund seine Entschädigung bis zur Klärung zurückstellen.

Bei drohenden Schäden gelingt es im Zusammenspiel von Bundesregierung, Exporteur, finanzierender Bank und Euler Hermes häufig, wirtschaftlich instabil gewordene Projekte zu stabilisieren und Entschädigungen – zumindest teilweise – zu vermeiden. Hierbei werden Restrukturierungen meistens in Form von Prolongationen vorgenommen.

Die Bundesregierung beteiligt sich an den Kosten, z.B. bei Gerichtsverfahren oder Einschaltung eines Rechtsanwalts. Bei politischen Schäden versucht sie in der Regel im Zuge einer Umschuldung, eine Rückzahlung der entschädigten Forderungen zu erlangen.

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