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Inhaltsbereich
Antragsverfahren
Von der Antragstellung bis zum Zahlungseingang
Der Exporteur sollte
möglichst frühzeitig
- also bereits im Verhandlungsstadium
und auf jeden Fall vor Unterzeichnung
des Exportvertrags - Kontakt
zur Euler Hermes Kreditversicherungs-AG
aufnehmen. Bereits vor Vertragsabschluss
kann ihm eine vorläufige
Zusage zur Übernahme einer
Exportkreditgarantie erteilt
werden.
Bei Zahlungsverzögerung
sollten ebenfalls frühzeitig
die Mitarbeiter
von Euler Hermes informiert
werden.
Antrag
Der Exporteur oder die das Ausfuhrgeschäft finanzierende Bank beantragt bei Euler Hermes eine Exportkreditgarantie. Eine schnelle Bearbeitung durch die Mitarbeiter von Euler Hermes wird erleichtert, wenn der Antragsteller Auskunftsmaterial - soweit vorhanden - beifügt. Zu den Anträgen mit Auftragswerten über 15 Millionen EUR gehört außerdem ein Memorandum mit Angaben über Finanzierung, Infrastruktur, Umweltaspekte und volkswirtschaftliche Bedeutung des Projekts. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter von Euler Hermes beratend zur Verfügung.
Anträge sollten möglichst frühzeitig gestellt werden, spätestens jedoch vor Risikobeginn. Bei Investitionsgütergeschäften empfiehlt sich eine Antragstellung bereits während der Vertragsverhandlungen. Damit erhält der Exporteur in einer frühen Verhandlungsphase mehr Klarheit darüber, inwieweit sein Geschäft deckungsfähig ist.
Deckungsübernahme
Eine von der Bundesregierung abgegebene "grundsätzliche Stellungnahme" ist verbindlich: Erfüllt das Geschäft alle hierin festgestellten Kriterien, wird - bei unveränderter Sach- und Rechtslage - eine Deckungsübernahme für den Fall der Unterzeichnung des Ausfuhrvertrags und gegebenenfalls des Finanzkreditvertrags zugesichert. Bei Ausschreibungen erhält der Exporteur durch die grundsätzliche Stellungnahme Verhandlungssicherheit.
Nach Abschluss des Exportvertrags
und gegebenenfalls des Finanzkreditvertrags
wird über die endgültige
Übernahme einer Deckung
entschieden. Bei einem positiven
Bescheid schließt die
Bundesregierung mit dem Deckungsnehmer
einen Gewährleistungsvertrag:
Im Gewährleistungsvertrag
sind alle für die Deckung
entscheidenden Faktoren aufgeführt,
wie Art und Höhe der abgesicherten
Risiken und Beschreibung des
Geschäfts.
Was passiert im Schadenfall?
Bei Zahlungsverzögerungen nimmt der Exporteur frühzeitig Kontakt mit den Mitarbeitern der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG auf, um gemeinsam zu beraten, wie in der konkreten Situation verfahren werden kann. Aufgabe des Deckungsnehmers ist es, erforderliche Maßnahmen für den Forderungseinzug zu treffen.
Wird die Auslandsforderung nicht vertragsgemäß beglichen, reicht der Exporteur oder die Bank einen Entschädigungsantrag bei Euler Hermes ein. Im Entschädigungsverfahren überprüfen die Mandatare, ob die Abwicklung des Exportgeschäfts bedingungsgemäß erfolgte. Innerhalb eines Monats nach der Schadenberechnung erhält der Deckungsnehmer die Entschädigung. Damit geht die Forderung in Höhe der Entschädigung auf die Bundesrepublik über. In Höhe der Selbstbeteiligung verbleibt sie beim Exporteur bzw. der Bank.
Nur rechtsbeständige Forderungen können Gegenstand einer Entschädigung sein. Bestreitet ein ausländischer Schuldner seine Zahlungsverpflichtung, kann der Bund seine Entschädigung bis zur Klärung zurückstellen.
Bei drohenden Schäden gelingt es im Zusammenspiel von Bundesregierung, Exporteur, finanzierender Bank und Euler Hermes häufig, wirtschaftlich instabil gewordene Projekte zu stabilisieren und Entschädigungen – zumindest teilweise – zu vermeiden. Hierbei werden Restrukturierungen meistens in Form von Prolongationen vorgenommen.
Die Bundesregierung beteiligt sich an den Kosten, z.B. bei Gerichtsverfahren oder Einschaltung eines Rechtsanwalts. Bei politischen Schäden versucht sie in der Regel im Zuge einer Umschuldung, eine Rückzahlung der entschädigten Forderungen zu erlangen.

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