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Kurzinformation zu Venezuela

| kurzfristig | Es bestehen Deckungsmöglichkeiten ohne betragsmäßige Beschränkungen. Im Rahmen der Sammeldeckungen wird der Deckungsschutz für künftige Versendungen aufgehoben, wenn die Zahlung nicht spätestens 3 Monate nach vereinbarter Fälligkeit eingegangen ist. Alle Karenzfristen bzw. schadenbegründenden Fristen für alle Schadentatbestände einschließlich protracted default sind auf 9 Monate verlängert. |
|---|---|
| mittel-/langfristig | Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit einer Orientierungsgröße von EUR 20 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Daneben können Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis, in Deckung genommen werden. Alle Karenzfristen bzw. schadenbegründenden Fristen für alle Schadentatbestände einschließlich protracted default sind auf 9 Monate verlängert. |
| Sicherheiten | Auf Anfrage. |
| Länderkategorie | 7 |
Alle Angaben ohne Gewähr
Ausführliche Informationen zur Deckungspolitik finden Sie auch in allen Artikeln
des AGA-Reports
zu Venezuela sowie Länderinformationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll auf der
Website von Germany Trade & Invest (gtai).
Die Länderreferenten für Venezuela beantworten gerne Ihre Fragen
- zu einer Einzeldeckung: Jens Kruse, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 89
- zu einer Sammeldeckung: Matthias Holst, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 54
- zu volkswirtschaftlichen Analysen: Corinna Dietsche, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 92 16

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