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Inhaltsbereich
Kurzinformation Türkei

| kurzfristig | Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. |
|---|---|
| mittel-/langfristig | Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. |
| Sicherheiten | Bei staatlichen Bestellern ist für kurzfristige Geschäfte und für Geschäfte mit längeren Laufzeiten, aber Auftragswerten von nicht mehr als EUR 5 Mio. vor Risikobeginn die Garantie einer türkischen Geschäftsbank zu stellen. Bei Geschäften mit längeren Laufzeiten und Auftragswerten über EUR 5 Mio. ist vor Risikobeginn die Garantie des Minister of State and Deputy Prime Minister, vertreten durch das Undersecretariat of Treasury and Foreign Trade oder dessen verpflichtende Mitunterzeichnung des Kreditvertrages erforderlich. Es gilt strenge Bonitätsprüfung bei privaten Bestellern anhand neuesten Auskunftsmaterials, im Zweifel sind Banksicherheiten erforderlich. |
| Länderkategorie | 4 |
Alle Angaben ohne Gewähr
Ausführliche Informationen zur Deckungspolitik finden Sie auch in allen Artikeln
des AGA-Reports
zur Türkei sowie Länderinformationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll auf der
Website von Germany Trade & Invest (gtai).
Die Länderreferenten für die Türkei beantworten gerne Ihre Fragen
- zu einer Einzeldeckung: Julia Schultz-Berndt, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 93 05
- zu einer Sammeldeckung: Detlev Wriede, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 25
- zu volkswirtschaftlichen Analysen: Alexandra Haas, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 53

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