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Kurzinformation zu Nigeria

| kurzfristig | Der Deckungsschutz für künftige Versendungen wird automatisch aufgehoben, wenn eine Zahlung nicht spätestens 8 Wochen nach vereinbarter Fälligkeit eingegangen ist. |
|---|---|
| mittel-/langfristig | Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für den privaten Sektor innerhalb eines Plafonds in Höhe von EUR 200 Mio. mit einer Orientierungsgröße von EUR 20 Mio. Auftragswert pro Einzelgeschäft. Bei Geschäften, die aus einem gebundenen Finanzkredit finanziert werden, erfolgt eine Anschreibung auf den Plafond erst nach Abschluss auch des Finanzkreditvertrages („verschärftes Windhundverfahren“). Außerhalb des Plafonds bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis. Es gilt Zurückhaltung bei der Deckung örtlicher Kosten und ausländischer Zulieferungen. |
| Sicherheiten | Bei kurzfristigen Geschäften mit dem privaten Sektor gilt strenge Bonitätsprüfung, im Zweifel sind Banksicherheiten erforderlich. Für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor sind generell Sicherheiten des Finanzministeriums der Bundesregierung oder der Zentralbank zu stellen. Für mittel-/langfristige Geschäfte sind generell Banksicherheiten einer von Fall zu Fall zu prüfenden Bank erforderlich. |
| Länderkategorie | 5 |
Alle Angaben ohne Gewähr
Ausführliche Informationen zur Deckungspolitik finden Sie auch in allen Artikeln
des AGA-Reports
zu Nigeria sowie Länderinformationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll auf der
Website von Germany Trade & Invest (gtai).
Die Länderreferenten für Nigeria beantworten gerne Ihre Fragen
- zu einer Einzeldeckung: Sissi Gerstenkorn, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 49
- zu einer Sammeldeckung: Holger Ehrich, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 26
- zu volkswirtschaftlichen Analysen: Martin Schmerbach, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 80

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