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Kurzinformation zu Liberia

Flagge Liberia

 

kurzfristig Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 90 Tagen und Auftragswerten bis zu EUR 250.000, wenn der ausländische Besteller ein verbundenes Unternehmen ist oder ein Unternehmen, das einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht, oder wenn über den Besteller aussagefähiges Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung eines strengen Maßstabes eine Deckungsübernahme zulässt.
Bei Sammeldeckungen erfolgt eine automatische Aufhebung des Deckungsschutzes für künftige Versendungen, wenn eine Zahlung nicht spätestens acht Wochen nach vereinbarter Fälligkeit eingegangen ist.
mittel-/langfristig Es bestehen grundsätzlich keine Deckungsmöglichkeiten; zur Prüfung vorgelegt werden können jedoch kleinere, devisenwirksame Geschäfte mit privaten Bestellern.
Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.
Sicherheiten Bei kurzfristigen Geschäften besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis.
Bei mittel- und langfristigen Geschäften sind bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers Banksicherheiten zu stellen.
Länderkategorie 7

Alle Angaben ohne Gewähr

Ausführliche Informationen zur Deckungspolitik finden Sie auch in allen Artikeln des AGA-Reports zu Liberia sowie Länderinformationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai).

Die Länderreferenten für Liberia beantworten gerne Ihre Fragen

  • zu einer Einzeldeckung: Sissi Gerstenkorn, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 49
  • zu einer Sammeldeckung: Holger Ehrich, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 26
  • zu volkswirtschaftlichen Analysen: Martin Schmerbach, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 80

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