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Kurzinformation zu Kirgisistan

Flagge Kirgisistan

 

kurzfristig Bei Deckungen gilt strenge Bonitätsprüfung, im Zweifel sind Banksicherheiten erforderlich. Darüber hinaus bestehen Deckungsmöglichkeiten für verbundene Unternehmen und für Unternehmen, die einem internationalen Konzern angehören, dessen Bonität außer Zweifel steht.
mittel-/langfristig Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit dem privaten Sektor.
Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.
Sicherheiten Bei Sammeldeckungen gilt strenge Bonitätsprüfung der ausländischen Besteller; im Zweifel sind Banksicherheiten erforderlich.
Bei Deckungen von kurzfristigen Geschäften mit privaten Abnehmern, die aufgrund aussagefähigen Auskunftsmaterials ohne Sicherheiten vorgenommen wurden, erfolgt automatische Aufhebung des Deckungsschutzes für künftige Versendungen, wenn eine Zahlung nicht spätestens acht Wochen nach vereinbarter Fälligkeit eingegangen ist.
Bei Deckungen von mittel- und langfristigen Geschäften ohne Bankgarantien sind Auskünfte sowie nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte und von einer anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft testierte Jahresabschlüsse notwendig, die eine Deckungsübernahme ohne weitere Sicherheiten rechtfertigen.
Länderkategorie 7

Alle Angaben ohne Gewähr

Ausführliche Informationen zur Deckungspolitik finden Sie auch in allen Artikeln des AGA-Reports zu Kirgisistan sowie Länderinformationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai).

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Die Länderreferenten für Kirgisistan beantworten gerne Ihre Fragen

  • zu einer Einzeldeckung: Dr. Lars Ponterlitschek, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 80
  • zu einer Sammeldeckung: Detlev Wriede, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 25
  • zu volkswirtschaftlichen Analysen: Alexandra Haas, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 53

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