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Inhaltsbereich
Kurzinformation zu Kasachstan

| kurzfristig | Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. |
|---|---|
| mittel-/langfristig | Es bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall. |
| Sicherheiten | Für kurzfristige Geschäfte werden bei öffentlichen Bestellern keine Sicherheiten gefordert, bei privaten Abnehmern sind Bank- oder Staatssicherheiten zu stellen. Auf die Besicherung kann nur dann verzichtet werden, wenn über den Schuldner aussagefähiges Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe die Deckungsübernahme auf Basis der Bestellerbonität rechtfertigt. Mittel- und langfristige Geschäfte mit öffentlichen Bestellern erfordern grundsätzlich Garantien des Finanzministeriums oder der Zentralbank. Handelt es sich um Abnehmer des privaten Sektors oder privatrechtlich organisierte öffentliche Besteller sind grundsätzlich Sicherheiten von mehrheitlich im Auslandsbesitz befindlichen Banken oder Staatsgarantien zu stellen. Zudem werden Sicherheiten der Development Bank of Kazakhstan akzeptiert, wenn eine zusätzliche Garantie der Eurasian Development Bank vorliegt. Auf diese Sicherheiten kann nur verzichtet werden, wenn nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte und testierte Jahresabschlüsse und aktuelle Zwischenzahlen dieses rechtfertigt. |
| Länderkategorie | 5 |
Alle Angaben ohne Gewähr
Ausführliche Informationen zur Deckungspolitik finden Sie auch in allen Artikeln
des AGA-Reports
zu Kasachstan sowie Länderinformationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll auf der
Website von Germany Trade & Invest (gtai).
Die Länderreferenten für Kasachstan beantworten gerne Ihre Fragen
- zu einer Einzeldeckung: Dr. Lars Ponterlitschek, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 80
- zu einer Sammeldeckung: Detlev Wriede, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 25
- zu volkswirtschaftlichen Analysen: Alexandra Haas, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 53

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