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Kurzinformation zu Kambodscha

| kurzfristig | Es bestehen nur Deckungsmöglichkeiten, wenn es sich bei dem Besteller um ein verbundenes Unternehmen handelt oder wenn es sich bei dem Besteller um ein Unternehmen handelt, welches einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht und wenn über den Besteller aussagefähiges, aktuelles Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt. |
|---|---|
| mittel-/langfristig | Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten für staatliche Besteller. Kleinere Geschäfte können mit privaten Bestellern sowie von Fall zu Fall bei Bestellern des öffentlichen Sektors, soweit diese privatwirtschaftlich organisiert sind und ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel wirtschaften. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis. |
| Sicherheiten | Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis. |
| Länderkategorie | 6 |
Alle Angaben ohne Gewähr
Ausführliche Informationen zur Deckungspolitik finden Sie auch in allen Artikeln
des AGA-Reports
zu Kambodscha sowie Länderinformationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll auf der
Website von Germany Trade & Invest (gtai).
Die Länderreferenten für Kambodscha beantworten gerne Ihre Fragen
- zu einer Einzeldeckung: Wolfgang Knur, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 17
- zu einer Sammeldeckung: Detlev Wriede, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 25
- zu volkswirtschaftlichen Analysen: Jörg Walter, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 91 01

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