Inhaltsbereich

 

Länderbeschlusslage Iran

Flagge Iran

Länderreferent für Einzeldeckung:
Sissi Gerstenkorn, Tel.: (040) 8834 - 9549

Länderreferent für Sammeldeckung:
Holger Ehrich, Tel.: (040) 8834 - 9026

Volkswirtschaftliche Analysen:
Martin Schmerbach, Tel.: (040) 8834 - 9080

Text-/Zeichenerklärung:

keine Angabe  » auf Nachfrage

./.  » keine Deckungseinschränkungen

Dort, wo die Beschlusslage Banksicherheiten fordert, ist in der Regel eine Aufstellung der anerkannten Banken hinterlegt.
(Alle Angaben ohne Gewähr)

Kurzinformation: Iran; Weiteres siehe auch AGA-Report

kurzfristig Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall für Geschäfte mit abgeschlossenen Verträgen. Es gilt Zurückhaltung bei der Deckung örtlicher Kosten und ausländischer Zulieferungen. Ausführungen zur besonderen Förderungswürdigkeit sind erforderlich.
mittel-/langfristig Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall für Geschäfte mit abgeschlossenen Verträgen. Es gilt Zurückhaltung bei der Deckung örtlicher Kosten, ausländischer Zulieferungen sowie kapitalisierter Bauzeitzinsen. Ausführungen zur besonderen Förderungswürdigkeit sind erforderlich.
Sicherheiten Es sind sowohl für kurzfristige als auch für mittel- und langfristige Geschäfte vor Risikobeginn grundsätzlich - bis auf Geschäfte mit Tochtergesellschaften bzw. verbundenen Unternehmen - Sicherheiten der Bank Markazi oder des iranischen Wirtschafts- und Finanzministeriums erforderlich. Für die Besicherung von liefer-/leistungsnahen Zahlungsbedingungen und Zwischenraten können auch Akkreditive anerkannter iranischer Banken akzeptiert werden. Die National Petrochemical Company (NPC) ist als deckungsfähiger Besteller ohne zusätzliche Bank- bzw. Staatssicherheit anerkannt.
Länderkategorie 6

zurück

nach oben


 

Fußzeile