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Inhaltsbereich
Länderbeschlusslage Iran
Länderreferent für Einzeldeckung:
Sissi Gerstenkorn, Tel.: (040) 8834 - 9549
Länderreferent für Sammeldeckung:
Holger Ehrich, Tel.: (040) 8834 - 9026
Volkswirtschaftliche Analysen:
Martin Schmerbach, Tel.: (040) 8834 - 9080
Text-/Zeichenerklärung:
keine Angabe » auf Nachfrage
./. » keine Deckungseinschränkungen
Dort, wo die Beschlusslage Banksicherheiten fordert, ist in der Regel eine Aufstellung der anerkannten Banken hinterlegt.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Kurzinformation: Iran; Weiteres siehe auch AGA-Report
| kurzfristig | Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall für Geschäfte mit abgeschlossenen Verträgen. Es gilt Zurückhaltung bei der Deckung örtlicher Kosten und ausländischer Zulieferungen. Ausführungen zur besonderen Förderungswürdigkeit sind erforderlich. |
|---|---|
| mittel-/langfristig | Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall für Geschäfte mit abgeschlossenen Verträgen. Es gilt Zurückhaltung bei der Deckung örtlicher Kosten, ausländischer Zulieferungen sowie kapitalisierter Bauzeitzinsen. Ausführungen zur besonderen Förderungswürdigkeit sind erforderlich. |
| Sicherheiten | Es sind sowohl für kurzfristige als auch für mittel- und langfristige Geschäfte vor Risikobeginn grundsätzlich - bis auf Geschäfte mit Tochtergesellschaften bzw. verbundenen Unternehmen - Sicherheiten der Bank Markazi oder des iranischen Wirtschafts- und Finanzministeriums erforderlich. Für die Besicherung von liefer-/leistungsnahen Zahlungsbedingungen und Zwischenraten können auch Akkreditive anerkannter iranischer Banken akzeptiert werden. Die National Petrochemical Company (NPC) ist als deckungsfähiger Besteller ohne zusätzliche Bank- bzw. Staatssicherheit anerkannt. |
| Länderkategorie | 6 |

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