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Inhaltsbereich
Länderbeschlusslage Irak
Länderreferent für Einzeldeckung:
Volker Knauth, Tel.: (040) 8834 - 9088
Länderreferent für Sammeldeckung:
Holger Ehrich, Tel.: (040) 8834 - 9026
Volkswirtschaftliche Analysen:
Martin Schmerbach, Tel.: (040) 8834 - 9080
Text-/Zeichenerklärung:
keine Angabe » auf Nachfrage
./. » keine Deckungseinschränkungen
Dort, wo die Beschlusslage Banksicherheiten fordert, ist in der
Regel eine Aufstellung der anerkannten Banken hinterlegt.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Kurzinformation: Irak, siehe auch AGA-Report
| kurzfristig | Es gilt Zurückhaltung bei der Indeckungnahme ausländischer Zulieferungen. Deckungsmöglichkeiten für Sammeldeckungen bestehen unter den gleichen Voraussetzungen wie für Einzeldeckungen. Die Höchstbeträge sind auf EUR 150.000 begrenzt. Der Deckungsschutz für künftige Versendungen wird automatisch aufgehoben, wenn eine Zahlung nicht spätestens acht Wochen nach der vereinbarten Fälligkeit eingegangen ist. |
|---|---|
| mittel-/langfristig | Geschäfte mit Kreditlaufzeiten über 12 Monate können von Fall zu Fall abgesichert werden. Es gilt Zurückhaltung bei der Indeckungnahme ausländischer Zulieferungen. |
| Sicherheiten | Es sind grundsätzlich Garantien des Finanzministeriums zu stellen. Bei kurzfristigen Geschäften mit Laufzeiten bis zu 12 Monaten können auch Akkreditive irakischer Banken akzeptiert werden. |
| Länderkategorie | 7 |

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