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Kurzinformation Irak

Flagge Irak

 

kurzfristig Es gilt Zurückhaltung bei der Indeckungnahme ausländischer Zulieferungen.
Deckungsmöglichkeiten für Sammeldeckungen bestehen unter den gleichen Voraussetzungen wie für Einzeldeckungen. Die Höchstbeträge sind auf EUR 150.000 begrenzt. Der Deckungsschutz für künftige Versendungen wird automatisch aufgehoben, wenn eine Zahlung nicht spätestens acht Wochen nach der vereinbarten Fälligkeit eingegangen ist.
mittel-/langfristig Deckungsmöglichkeiten bestehen von Fall zu Fall.
Es gilt Zurückhaltung bei der Indeckungnahme ausländischer Zulieferungen.
Sicherheiten Es sind grundsätzlich Garantien des Finanzministeriums zu stellen.
Bei kurzfristigen Geschäften können von Fall zu Fall auch Akkreditive irakischer Banken akzeptiert werden.
Länderkategorie 7

Alle Angaben ohne Gewähr

Ausführliche Informationen zur Deckungspolitik finden Sie auch in allen Artikeln des AGA-Reports zum Irak sowie Länderinformationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai).

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Die Länderreferenten für den Irak beantworten gerne Ihre Fragen

  • zu einer Einzeldeckung: Julia Schultz-Berndt, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 93 05
  • zu einer Sammeldeckung: Holger Ehrich, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 26
  • zu volkswirtschaftlichen Analysen: Martin Schmerbach, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 80

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