Haupt-Menüs (linke Spalte)
- Exportkreditgarantien
- Grundzüge
- Produkte
- Nachhaltigkeit
- Projektinformationen
- Entgelt
- Schaden
- Downloads
- Beratung
- Service
- Deckungspolitik
- IMA
Externe Links

Inhaltsbereich
Kurzinformation Irak

| kurzfristig | Es gilt Zurückhaltung bei der Indeckungnahme ausländischer Zulieferungen. Deckungsmöglichkeiten für Sammeldeckungen bestehen unter den gleichen Voraussetzungen wie für Einzeldeckungen. Die Höchstbeträge sind auf EUR 150.000 begrenzt. Der Deckungsschutz für künftige Versendungen wird automatisch aufgehoben, wenn eine Zahlung nicht spätestens acht Wochen nach der vereinbarten Fälligkeit eingegangen ist. |
|---|---|
| mittel-/langfristig | Deckungsmöglichkeiten bestehen von Fall zu Fall. Es gilt Zurückhaltung bei der Indeckungnahme ausländischer Zulieferungen. |
| Sicherheiten | Es sind grundsätzlich Garantien des Finanzministeriums zu stellen. Bei kurzfristigen Geschäften können von Fall zu Fall auch Akkreditive irakischer Banken akzeptiert werden. |
| Länderkategorie | 7 |
Alle Angaben ohne Gewähr
Ausführliche Informationen zur Deckungspolitik finden Sie auch in allen Artikeln
des AGA-Reports
zum Irak sowie Länderinformationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll auf der
Website von Germany Trade & Invest (gtai).
Die Länderreferenten für den Irak beantworten gerne Ihre Fragen
- zu einer Einzeldeckung: Julia Schultz-Berndt, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 93 05
- zu einer Sammeldeckung: Holger Ehrich, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 26
- zu volkswirtschaftlichen Analysen: Martin Schmerbach, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 80

Home / News

