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Kurzinformation zu Georgien

Flagge Georgien

 

kurzfristig Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
mittel-/langfristig Größere Geschäfte mit dem privaten Sektor werden nur bei besonderer Förderungswürdigkeit in Deckung genommen. Für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor bestehen Deckungsmöglichkeiten von Fall zu Fall.
Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.
Sicherheiten Bei Geschäften mit dem öffentlichen Sektor ist grundsätzlich eine Garantie des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich. Für privatrechtlich organisierte Besteller des öffentlichen Sektors gilt das Sicherheitenerfordernis wie für den privaten Sektor.
Bei Geschäften mit dem privaten Sektor sind grundsätzlich Banksicherheiten erforderlich. Hierauf kann verzichtet werden, wenn es sich beim ausländischen Besteller um ein verbundenes Unternehmen handelt oder das Unternehmen einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht, oder über den Schuldner aussagekräftiges Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt.
Länderkategorie 6

Alle Angaben ohne Gewähr

Ausführliche Informationen zur Deckungspolitik finden Sie auch in allen Artikeln des AGA-Reports zu Georgien sowie Länderinformationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai).

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Die Länderreferenten für Georgien beantworten gerne Ihre Fragen

  • zu einer Einzeldeckung: Stefan Peters, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 20
  • zu einer Sammeldeckung: Detlev Wriede, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 25
  • zu volkswirtschaftlichen Analysen: Alexandra Haas, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 53

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