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Länderbeschlusslage Bhutan

Flagge Bhutan

Länderreferent für Einzeldeckung:
Michael Schröder, Tel.: (040) 8834 - 9083

Länderreferent für Sammeldeckung:
Holger Ehrich, Tel.: (040) 8834 - 9026

Volkswirtschaftliche Analysen:
Jörg Walter, Tel.: (040) 8834 - 9101

Text-/Zeichenerklärung:

keine Angabe  » auf Nachfrage

./.  » keine Deckungseinschränkungen

Dort, wo die Beschlusslage Banksicherheiten fordert, ist in der Regel eine Aufstellung der anerkannten Banken hinterlegt.
(Alle Angaben ohne Gewähr)

Kurzinformation: Bhutan, Weiteres siehe auch AGA-Report

kurzfristig Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten können abgesichert werden, wenn
  • es sich bei dem Besteller um ein verbundenes Unternehmen handelt,
  • es sich bei dem Besteller um ein Unternehmen handelt, welches einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht,
  • über den Besteller aussagefähiges, aktuelles Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt.
mittel-/langfristig Für Exportgeschäfte mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten werden bei staatlichen Bestellern keine Hermesdeckungen übernommen, während bei privaten Abnehmern sowie von Fall zu Fall bei Bestellern des öffentlichen Sektors, sofern diese privatwirtschaftlich organisiert sind und ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel wirtschaften, kleinere Projekte abgesichert werden können. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.
Sicherheiten Wenn die Bonität des bhutanischen Bestellers für eine Deckungsübernahme nicht ausreicht, sind bei mittel- und langfristigen Geschäften Banksicherheiten erforderlich.
Länderkategorie 6

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