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Inhaltsbereich
Länderbeschlusslage Bhutan
Länderreferent für Einzeldeckung:
Michael Schröder, Tel.: (040) 8834 - 9083
Länderreferent für Sammeldeckung:
Holger Ehrich, Tel.: (040) 8834 - 9026
Volkswirtschaftliche Analysen:
Jörg Walter, Tel.: (040) 8834 - 9101
Text-/Zeichenerklärung:
keine Angabe » auf Nachfrage
./. » keine Deckungseinschränkungen
Dort, wo die Beschlusslage Banksicherheiten fordert, ist in der
Regel eine Aufstellung der anerkannten Banken hinterlegt.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Kurzinformation: Bhutan, Weiteres siehe auch AGA-Report
| kurzfristig | Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12
Monaten können abgesichert werden, wenn
|
|---|---|
| mittel-/langfristig | Für Exportgeschäfte mit darüber hinausgehenden Kreditlaufzeiten werden bei staatlichen Bestellern keine Hermesdeckungen übernommen, während bei privaten Abnehmern sowie von Fall zu Fall bei Bestellern des öffentlichen Sektors, sofern diese privatwirtschaftlich organisiert sind und ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel wirtschaften, kleinere Projekte abgesichert werden können. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis. |
| Sicherheiten | Wenn die Bonität des bhutanischen Bestellers für eine Deckungsübernahme nicht ausreicht, sind bei mittel- und langfristigen Geschäften Banksicherheiten erforderlich. |
| Länderkategorie | 6 |

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