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Inhaltsbereich
Kurzinformation zu Bhutan

| kurzfristig | Es bestehen Deckungsmöglichkeiten, wenn es sich bei dem Besteller um ein verbundenes Unternehmen handelt oder wenn es sich bei dem Besteller um ein Unternehmen handelt, welches einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht und wenn über den Besteller aussagefähiges, aktuelles Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt . |
|---|---|
| mittel-/langfristig | Es bestehen keine Deckungsmöglichkeiten für staatliche Besteller. Kleinere Geschäfte können mit privaten Bestellern abgesichert werden sowie von Fall zu Fall bei Bestellern des öffentlichen Sektors, soweit diese privatwirtschaftlich organisiert sind und ohne Rückgriff auf öffentliche Mittel wirtschaften. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis. |
| Sicherheiten | Bei mittel- und langfristigen Geschäften sind bei nicht ausreichender Bonität des ausländischen Bestellers Banksicherheiten erforderlich. |
| Länderkategorie | 6 |
Alle Angaben ohne Gewähr
Ausführliche Informationen zur Deckungspolitik finden Sie auch in allen Artikeln
des AGA-Reports
zu Bhutan sowie Länderinformationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll auf der
Website von Germany Trade & Invest (gtai).
Die Länderreferenten für Bhutan beantworten gerne Ihre Fragen
- zu einer Einzeldeckung: Michael Schröder, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 83
- zu einer Sammeldeckung: Holger Ehrich, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 26
- zu volkswirtschaftlichen Analysen: Jörg Walter, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 91 01

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