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Inhaltsbereich
Kurzinformation zu Aserbaidschan

| kurzfristig | Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. |
|---|---|
| mittel-/langfristig | Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. |
| Sicherheiten | Es besteht kein generelles Sicherheitenerfordernis bei kurzfristigen Geschäften. Bei mittel- und langfristigen Geschäften mit dem privaten Sektor sind grundsätzlich Banksicherheiten erforderlich. Hierauf nur verzichtet werden, wenn nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte und testierte Jahresabschlüsse dies rechtfertigen. Bei Geschäften mit dem öffentlichen Sektor sind Banksicherheiten oder Staatsgarantien erforderlich. Für privatrechtliche Besteller des öffentlichen Sektors gilt das Sicherheitenerfordernis wie für den privaten Sektor. |
| Länderkategorie | 5 |
Alle Angaben ohne Gewähr
Ausführliche Informationen zur Deckungspolitik finden Sie auch in allen Artikeln
des AGA-Reports
zu Aserbaidschan sowie Länderinformationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll auf der
Website von Germany Trade & Invest (gtai).
Die Länderreferenten für Aserbaidschan beantworten gerne Ihre Fragen
- zu einer Einzeldeckung: Stefan Peters, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 20
- zu einer Sammeldeckung: Detlev Wriede, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 25
- zu volkswirtschaftlichen Analysen: Alexandra Haas, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 53

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