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Kurzinformation zu Armenien

Flagge Armenien

 

kurzfristig Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen.
mittel-/langfristig Größere Geschäfte mit dem privaten Sektor werden nur bei besonderer Förderungswürdigkeit in Deckung genommen. Es bestehen Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor von Fall zu Fall. Daneben bestehen Deckungsmöglichkeiten für Projektfinanzierungen und sonstige Strukturierte Finanzierungen, gegebenenfalls auf Gegengeschäftsbasis.
Sicherheiten Bei Geschäften mit dem öffentlichen Sektor ist grundsätzlich eine Garantie des Finanzministeriums oder der Zentralbank erforderlich. Für privatrechtlich organisierte Besteller des öffentlichen Sektors besteht das Sicherheitenerfordernis wie für den privaten Sektor.
Bei kurzfristigen Geschäften mit dem privaten Sektor sind grundsätzlich Banksicherheiten erforderlich. Hierauf kann verzichtet werden, wenn es sich um ein verbundenes Unternehmen handelt oder das Unternehmen einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht oder über den Schuldner aussagekräftiges Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt.
Länderkategorie 6

Alle Angaben ohne Gewähr

Ausführliche Informationen zur Deckungspolitik finden Sie auch in allen Artikeln des AGA-Reports zu Armenien sowie Länderinformationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll auf der Website von Germany Trade & Invest (gtai).

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Die Länderreferenten für Armenien beantworten gerne Ihre Fragen

  • zu einer Einzeldeckung: Stefan Peters, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 20
  • zu einer Sammeldeckung: Detlev Wriede, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 25
  • zu volkswirtschaftlichen Analysen: Alexandra Haas, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 53

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