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Stand: 22.11.2011 weiterempfehlen | drucken
Kurzinformation zu Algerien

| kurzfristig | Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. |
|---|---|
| mittel-/langfristig | Es bestehen keine formellen Deckungseinschränkungen. |
| Sicherheiten | Bei kurzfristigen Geschäften sind grundsätzlich vor Risikobeginn eröffnete, unwiderrufliche Akkreditive erforderlich. Hierauf kann bei ausreichender Bonität verzichtet werden. (Bitte informieren Sie sich jedoch, ob lokale Vorschriften ein Akkreditiverfordernis vorsehen). Bei mittel-/ langfristigen Geschäften sind grundsätzlich Banksicherheiten erforderlich. |
| Länderkategorie | 3 |
Alle Angaben ohne Gewähr
Ausführliche Informationen zur Deckungspolitik finden Sie auch in allen Artikeln
des AGA-Reports
zu Algerien sowie Länderinformationen zu Geschäftspraxis, Wirtschaftsklima, Marktanalysen, Recht, Einfuhrverfahren, Zoll auf der
Website von Germany Trade & Invest (gtai).
Die Länderreferenten für Algerien beantworten gerne Ihre Fragen
- zu einer Einzeldeckung: Sissi Gerstenkorn, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 95 49
- zu einer Sammeldeckung: Holger Ehrich, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 26
- zu volkswirtschaftlichen Analysen: Martin Schmerbach, Tel.: +49 (0) 40 / 88 34 - 90 80

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