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Länderbeschlusslage Algerien

Flagge Algerien

Länderreferent für Einzeldeckung:
Sissi Gerstenkorn, Tel.: (040) 8834 - 9549

Länderreferent für Sammeldeckung:
Holger Ehrich, Tel.: (040) 8834 - 9026

Volkswirtschaftliche Analysen:
Martin Schmerbach, Tel.: (040) 8834 - 9080

Text-/Zeichenerklärung:

keine Angabe  » auf Nachfrage

./.  » keine Deckungseinschränkungen

Dort, wo die Beschlusslage Banksicherheiten fordert, ist in der Regel eine Aufstellung der anerkannten Banken hinterlegt.
(Alle Angaben ohne Gewähr)

Kurzinformation: Algerien, Weiteres siehe auch AGA-Report

kurzfristig ./.
mittel-/langfristig ./.
Sicherheiten Bei kurzfristigen Geschäften strenge Bonitätsprüfung anhand neuesten Auskunftsmaterials. Im Zweifel sind Banksicherheiten erforderlich. Bei mittel- und langfristigen Geschäften kann auf Banksicherheiten von Fall zu Fall nach strenger Bonitätsprüfung verzichtet werden. Bei APG-Limiten gilt strenge Bonitätsprüfung anhand neuesten Auskunftsmaterials, wobei im Zweifel Banksicherheiten zu stellen sind.
Länderkategorie 3

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