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Inhaltsbereich
Länderbeschlusslage Algerien
Länderreferent für Einzeldeckung:
Sissi Gerstenkorn, Tel.: (040) 8834 - 9549
Länderreferent für Sammeldeckung:
Holger Ehrich, Tel.: (040) 8834 - 9026
Volkswirtschaftliche Analysen:
Martin Schmerbach, Tel.: (040) 8834 - 9080
Text-/Zeichenerklärung:
keine Angabe » auf Nachfrage
./. » keine Deckungseinschränkungen
Dort, wo die Beschlusslage Banksicherheiten fordert, ist in der
Regel eine Aufstellung der anerkannten Banken hinterlegt.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Kurzinformation: Algerien, Weiteres siehe auch AGA-Report
| kurzfristig | ./. |
|---|---|
| mittel-/langfristig | ./. |
| Sicherheiten | Bei kurzfristigen Geschäften strenge Bonitätsprüfung anhand neuesten Auskunftsmaterials. Im Zweifel sind Banksicherheiten erforderlich. Bei mittel- und langfristigen Geschäften kann auf Banksicherheiten von Fall zu Fall nach strenger Bonitätsprüfung verzichtet werden. Bei APG-Limiten gilt strenge Bonitätsprüfung anhand neuesten Auskunftsmaterials, wobei im Zweifel Banksicherheiten zu stellen sind. |
| Länderkategorie | 3 |

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