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Länderbeschlusslage Afghanistan

Flagge Afghanistan

Länderreferent für Einzeldeckung:
Michael Schröder, Tel.: (040) 8834 - 9083

Länderreferent für Sammeldeckung:
Holger Ehrich, Tel.: (040) 8834 - 9026

Volkswirtschaftliche Analysen:
Jörg Walter, Tel.: (040) 8834 - 9101

Text-/Zeichenerklärung:

keine Angabe  » auf Nachfrage

./.  » keine Deckungseinschränkungen

Dort, wo die Beschlusslage Banksicherheiten fordert, ist in der Regel eine Aufstellung der anerkannten Banken hinterlegt.
(Alle Angaben ohne Gewähr)

Kurzinformation: Afghanistan; Weiteres siehe auch AGA-Report

kurzfristig Nur Deckungen für den privaten Sektor mit Auftragswerten bis zu EUR 100.000, wenn es sich beim Besteller um ein verbundenes Unternehmen handelt, es sich beim Besteller um ein Unternehmen handelt, welches einem internationalen Konzern angehört, dessen Bonität außer Zweifel steht, wenn über den Besteller aussagefähiges, aktuelles Auskunftsmaterial vorliegt, welches bei Anlegung strenger Maßstäbe eine Deckungsübernahme ohne Sicherheiten rechtfertigt. Die Höchstbeträge unter V und VI unter der APG dürfen maximal EUR 500.000 betragen. Die Deckung von Transit- oder sonstiger Auslandsware ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Zulieferungen handelt.
mittel-/langfristig Aufhebung der Deckungsmöglichkeiten.
Sicherheiten ./.
Länderkategorie 7

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