h) Rahmenkreditdeckung und Verbriefungsgarantie

Das zu Refinanzierungszwecken vorgesehene Instrument der Verbriefungsgarantie ist auch bezogen auf unter einer Rahmenkreditdeckung abgesicherte Einzelkredite einsetzbar, und zwar im Prinzip für dieselben Sachverhaltskonstellationen (Einzel-Zessionar, mehrere Zessionare, Teilabtretung, Refinanzierung im eigenen Geschäftskreis bei gemischten Pfandbriefbanken/Landesbanken), die auch bei der Einzel-Finanzkreditdeckung in Betracht kommen. Ebenfalls ist eine Nutzung einer Verbriefungsgarantie im Rahmen des KfW-Refinanzierungsprogramms möglich, soweit insbesondere die dort gültigen Voraussetzungen erfüllt sind. 

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy