i) Vorbemerkungen

Die Erstellung größerer Bauten im Ausland, insbesondere von öffentlichen Gebäuden (z. B. Universität), Straßen, Brücken, Staudämmen, Bewässerungsanlagen sowie Flug- und Schiffshäfen, spielt bei der Entwicklung vieler Staaten, insbesondere der jungen, eine bedeutende Rolle. Die Herstellung der funktionierenden Infrastruktur ist für viele von ihnen der notwendige erste Schritt zur Erschließung vorhandener Bodenschätze und zum Aufbau einer Industrie. Die ausführenden Bauunternehmen sind im Rahmen der Erbringung solcher Bauleistungen einer ganzen Reihe auslandsbezogener Risiken ausgesetzt, von denen das Zahlungsrisiko hinsichtlich der werkvertraglichen Bauforderung zwar das zentrale, nicht aber das einzige Risiko ist. Führen in Deutschland ansässige Unternehmen die Bauleistung aus, besteht je nach dem Land, in dem die Bauleistung zu erbringen ist, ein grundsätzliches Interesse, diese auslandsbezogenen Risiken beim Bund abgesichert zu erhalten. 

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy