vii) Drohende politische Risiken

Im Rahmen der Exporteursdeckungen kann ähnlich wie bei drohenden Insolvenzfällen auch bei drohenden politischen Schadensfällen (z.B. Einfuhrverbote nach Haftungsbeginn) eine Entschädigung des Mindererlöses erfolgen, wenn der Deckungsnehmer noch in seiner Verfügungsgewalt befindliche Ware anderweitig im Einvernehmen mit dem Bund verwertet und dabei einen Mindererlös erleidet. Diese Möglichkeit beschränkt sich bei den politischen Schadensfällen auf den allgemeinen politischen Schadensfall gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. 1, drohende Anspruchsverluste gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. 4 und drohende Beschlagnahmerisiken gemäß § 4 Abs. 2 Ziff. 5 der Allgemeinen Bedingungen G.

Der Konvertierungs- und Transferfall und damit zusammenhängende Kursverluste werden mithin nicht als drohende Uneinbringlichkeit der Forderung aus politischen Gründen bewertet.

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy