ii) Erforderlichkeit der Selbstkosten

Auch durch die Anknüpfung des Selbstkostenbegriffs an die LSP sind nicht alle denkbaren Zweifelsfragen ausgeschlossen. Sowohl die Allgemeinen Bedingungen als auch die LSP stellen auf eine „wirtschaftliche“ Betriebsführung ab. Darüber hinaus ist es nach den Allgemeinen Bedingungen erforderlich, dass die Kosten zur Durchführung des Ausfuhrvertrages „erforderlich“ waren. Eine entsprechende Bestimmung fehlt in den LSP. Zwar ist dort anerkannt, dass Kosten im Rahmen einer wirtschaftlichen Betriebsführung angemessen sein müssen, jedoch bestand bislang noch kein Anlass, die Frage zu klären, ob die Allgemeinen Bedingungen mit der Formulierung „erforderlich“ nicht ein noch engeres Raster vorgeben. 

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy