iv) Haushaltsrechtliche Grenzen

Auch bei hoher Förderungswürdigkeit oder besonderem staatlichen Interesse an der Durchführung eines Ausfuhrgeschäftes ist die Übernahme einer Exportkreditgarantie haushaltsrechtlich nicht mehr zulässig, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Inanspruchnahme des Bundes zu rechnen ist (Ziff. 5VV-BHO, vgl. Bundeshaushaltsordnung). Bis zum Erreichen dieser Schwelle ist dem Interministeriellen Ausschuss jedoch ein Entscheidungsspielraum eröffnet. 

Abschnitt A – Grundlagen der Exportkreditgarantien
I. Rechtliche Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche Anforderungen
a) Gesetzesvorbehalt
b) Zuständigkeit des Bundes
ii) Verwaltungskompetenz
3. Frühere Mitwirkung der Bundesschuldenverwaltung bzw. Bundeswertpapierverwaltung
5. Verwaltungsverfahrensgesetz
6. Bundeshaushaltsordnung
Abschnitt B – Die einzelnen Absicherungsprodukte des Bundes (Deckungsformen)
I. Fabrikationsrisikodeckung
III. Forderungsdeckungen – Lieferantenkreditdeckung
IV. Forderungsdeckungen - Finanzkreditdeckung
1. Standard-Einzeldeckung
a) Systematische Einordnung der Finanzkreditdeckung und wirtschaftlicher/rechtlicher Hintergrund …
b) Das zu finanzierende Exportgeschäft
i) Förderungswürdigkeit
ii) Zahlungsbedingungen
d) Nicht deckungsfähige Parallelfinanzierung
3. Akkreditivbestätigungsdeckung als Variante der Finanzkreditdeckung
a) Hintergrund und Anwendungsbereich
b) Rechtliche Grundlagen/Konditionen
c) Verfahrenshinweise
Annex Klima-Check
C. EU Taxonomy